Schweiz schafft Eigenmietwert ab? Das musst du wissen!
Am 28. September 2025 stand in der Schweiz eine der wichtigsten steuerpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte auf dem Abstimmungszettel: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Für viele Eigenheimbesitzer, aber auch für Mieter, Gemeinden und den Staat, könnte dieser Entscheid grosse finanzielle Auswirkungen haben.
Ich möchte in diesem Artikel das Thema umfassend beleuchten: Was bedeutet der Eigenmietwert überhaupt? Was genau wurde am 28. September entschieden? Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen? Und wie sieht mein persönliches Fazit aus?
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein steuerliches Konstrukt, das fast einzigartig in der Welt ist. Wer in der Schweiz ein Eigenheim besitzt und selbst darin wohnt, muss ein fiktives Einkommen versteuern.
Dieser fiktive Betrag entspricht ungefähr der Miete, die ein Eigentümer verlangen könnte, wenn er seine Wohnung oder sein Haus vermieten würde.
Gleichzeitig können Eigenheimbesitzer gewisse Kosten steuerlich abziehen, darunter:
- Schuldzinsen für Hypotheken
- Unterhaltskosten für die Immobilie
Damit entsteht ein System von Geben und Nehmen: Einerseits wird ein fiktives Einkommen versteuert, andererseits dürfen Kosten abgezogen werden.
Warum ist der Eigenmietwert umstritten?
Viele Schweizerinnen und Schweizer empfinden den Eigenmietwert als unzeitgemäss und teilweise sogar unfair.
- Komplexität: Er macht die Steuererklärung komplizierter und erhöht auch den Kontrollaufwand für die Behörden.
- Global betrachtet einzigartig: In kaum einem anderen Land existiert eine ähnliche Besteuerung. Für Menschen ausserhalb der Schweiz ist es schwer nachvollziehbar, dass jemand Steuern auf ein Einkommen zahlen muss, das er gar nicht erhält.
- Anreiz zur Verschuldung: Da Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, haben viele Eigentümer keinen grossen Anreiz, ihre Hypothek schnell zurückzuzahlen.
Gerade dieser letzte Punkt wird von Politik und Wirtschaft seit Jahren kritisch gesehen.
Was sieht die Reform vom 28. September 2025 vor?
Das Parlament möchte mit der Reform den Eigenmietwert komplett abschaffen. Gleichzeitig sollen aber die Steuerabzüge stark eingeschränkt werden.
Geplante Änderungen im Überblick:
- Abschaffung des Eigenmietwerts bei Erst- und Zweitliegenschaften.
- Einschränkung der Abzüge: Unterhaltskosten und Schuldzinsen sind künftig nicht mehr steuerlich absetzbar.
- Ausnahme: Erstkäufer dürfen ihre Schuldzinsen noch für die ersten 10 Jahre abziehen.
- Neue kantonale Sondersteuer: Kantone erhalten die Möglichkeit, auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften (z. B. Ferienwohnungen) eine Sondersteuer zu erheben.
Damit soll ein Ausgleich geschaffen werden: Einerseits fällt die Belastung durch den Eigenmietwert weg, andererseits wird der Spielraum für Steuerabzüge deutlich reduziert.
Vorteile der Abschaffung – Pro-Argumente
Ich sehe in der Reform einige grosse Vorteile:
1. Vereinfachung des Systems
Ohne Eigenmietwert entfällt ein komplizierter Bestandteil der Steuererklärung. Weniger Bürokratie, weniger Aufwand – sowohl für Steuerzahler als auch für die Behörden.
2. Weniger Anreiz zur Verschuldung
Da Schuldzinsen nicht mehr unbegrenzt abziehbar sind, gibt es weniger Motivation, hohe Hypotheken aufrechtzuerhalten. Das fördert finanzielle Solidität und reduziert Risiken im Immobilienmarkt.
3. Schlankerer Staat
Die Kantone bekommen mehr Flexibilität. Sie können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Sondersteuer auf Zweitliegenschaften einführen. Für mich ist das ein kluger Zug, da jeder Kanton seine eigene Finanzsituation am besten kennt.
4. Zeitgemässe Steuerpolitik
Der Eigenmietwert stammt aus einer Zeit (1930er Jahre), als die Schweiz wirtschaftlich in einer anderen Situation war. Heute wirkt er schlicht überholt.
Nachteile und Kritikpunkte – Kontra-Argumente
Natürlich hat die Reform auch Gegner, die gewisse Risiken betonen.
1. Einnahmeverluste bei tiefem Zinsniveau
Da Schuldzinsen nicht mehr abziehbar sind, sinken die Steuerzahlungen von Eigenheimbesitzern bei tiefen Zinsen. Schätzungen gehen davon aus, dass Bund, Kantone und Gemeinden bis zu 1,8 Milliarden Franken weniger einnehmen könnten.
2. Nachteile für Tourismuskantone
Gerade in Kantonen mit vielen Ferienwohnungen könnte die Abschaffung des Eigenmietwerts spürbare Einnahmeverluste bringen, die auch mit der neuen Sondersteuer nicht vollständig ausgeglichen werden.
3. Kritik: Bevorzugung von Eigentümern
Ein häufiges Gegenargument lautet, dass Eigenheimbesitzer profitieren, während Mieter leer ausgehen. Kritiker sehen darin eine einseitige Bevorteilung.
Meine persönliche Einschätzung
Ich persönlich halte den Eigenmietwert für Humbug und nicht mehr zeitgemäss. Schon seit Jahren ist er für mich ein Relikt aus einer vergangenen Epoche.
- Ich finde es fair, dass mit der Abschaffung auch die Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
- Ich sehe die kantonale Sondersteuer auf Zweitliegenschaften als vernünftige Lösung, weil sie gezielt ansetzt, ohne den gesamten Markt zu belasten.
- Dass der Staat weniger Einnahmen hat, sehe ich nicht unbedingt als Problem. Für mich ist ein schlanker Staat besser, und wenn gewisse Kantone auf die Sondersteuer verzichten können, weil sie solide Finanzen haben, dann spricht das für deren Attraktivität.
Wie nach der Annahme, die konkrete Umsetzung folgt ist noch unklar. Insbesondere die Kantonalen Sondersteuern, die auf Zweitliegenschaften erhoben werden.
Fazit: Reform mit Signalwirkung
Die Abstimmung vom 28. September 2025 war ein entscheidender Moment für die Schweizer Steuerpolitik. Es geht nicht nur um Eigenheimbesitzer, sondern um ein faires, verständliches und modernes Steuersystem.
Die Reform vereinfacht das System, reduziert falsche Anreize und gibt den Kantonen mehr Handlungsspielraum. Natürlich bringt sie auch Risiken für Staatsfinanzen und tourismusabhängige Regionen. Aber für mich überwiegen die Vorteile deutlich.
Egal wie Du abgestimmt hast – wichtig ist, dass Du Dich regelmässig informierst, Pro und Kontra abwägst und Deine Stimme nutzt.
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2 Responses
Hi Thomas, hast du eine Quellenangabe für die Aussage: „Ausnahme: Erstkäufer dürfen ihre Schuldzinsen noch für die ersten 10 Jahre abziehen.“ Ich konnte das noch nicht durch eine Google Recherche bestätigt bekommen. Danke für einen Hinweis oder Quellenangabe. Gruss Viktor
@Lucian,
Schau dir folgende Reaktion auf das Video vom Schweizer Bund an: https://youtu.be/hgc-VX37RRE
Minute 05:30 bis 06:00
LG
Thomas