Bundesrat erhöht Rente 2025 – Höhere Renten und Kinderzulagen in der Schweiz

Bundesrat erhöht Rente 2025 – Höhere Renten und Kinderzulagen in der Schweiz

Ab 2025 stehen in der Schweiz bedeutende Änderungen bevor. Renten, Kinderzulagen, Beiträge zur Säule 3a und mehr werden angepasst. Diese Neuerungen betreffen viele Menschen, darunter Rentner, Familien und Selbstständige. Hier findest Du eine umfassende Übersicht über die anstehenden Änderungen und was sie für Dich bedeuten können.

Übersicht der Änderungen 2025

Die wichtigsten Änderungen ab 2025 umfassen:

  • Erhöhung der Renten
  • Anpassung der Mindestbeiträge
  • Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen
  • Anpassungen in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
  • Änderungen in der Säule 3a

Lass uns diese Änderungen im Detail betrachten.

Erhöhung der Renten ab 2025

Die Altersrenten in der Schweiz werden ab 2025 angepasst. Der Mindestbetrag steigt um 35 Franken auf 1.260 Franken pro Monat. Das bedeutet eine Steigerung von etwa 3%. Auch die maximale Rente wird erhöht: Sie steigt um 70 Franken auf 2.520 Franken.

Anpassung der Mindestbeiträge

Nicht nur die Renten steigen, auch die Beiträge, die in die AHV einbezahlt werden müssen, werden erhöht. Für nicht selbständig Erwerbende und Selbständigerwerbende steigt der Mindestbeitrag von 514 Franken auf 530 Franken. Das entspricht einer Erhöhung von rund 3%. Ähnliches gilt für die freiwillige AHV/IV: Hier steigt der Mindestbeitrag von 980 auf 1.010 Franken.

Kinderzulagen: Mehr Unterstützung für Familien

Eine sehr erfreuliche Änderung betrifft die Kinderzulagen. Diese Zulagen steigen deutlich an. Der Mindestbetrag wird von 200 auf 215 Franken erhöht, was einer Steigerung von 7,5% entspricht. Das bedeutet, dass Familien ab 2025 monatlich 15 Franken mehr pro Kind erhalten.

Ausbildungszulagen

Auch die Ausbildungszulagen, die ausgezahlt werden, wenn ein Kind eine Ausbildung oder Lehre beginnt, erfahren eine Erhöhung. Der Betrag steigt von 250 auf 268 Franken, was einem Anstieg von etwa 7% entspricht. Diese Anpassung gilt ebenfalls für die gleichen sechs Kantone, in denen die Mindestbeträge für Kinderzulagen festgelegt sind.

Änderungen in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)

In der beruflichen Vorsorge gibt es ebenfalls Anpassungen. Der Koordinationsabzug, der für die Berechnung der Beiträge zur Pensionskasse relevant ist, wird von 25.725 auf 26.460 Franken erhöht. Auch die Eintrittsschwelle wird angepasst: Bisher lag sie bei 22.050 Franken. Ab 2025 wird sie auf 22.680 Franken angehoben. Das bedeutet, dass Angestellte erst ab diesem Einkommen in die Pensionskasse einzahlen müssen.

Höhere Beiträge in die Säule 3a

Für alle, die in die Säule 3a investieren, gibt es gute Nachrichten: Ab 2025 kann man mehr in diese private Vorsorgeform einzahlen. Neu sind Einzahlungen bis zu 7.258 Franken pro Jahr möglich, was eine Erhöhung von 202 Franken bedeutet. Das entspricht etwa einer Steigerung von 3 bis 4%.

Erhöhung für Selbstständige

Selbständige ohne Pensionskasse profitieren noch mehr: Der maximal mögliche Betrag, den sie in die Säule 3a einzahlen können, steigt um über 1.000 Franken von 35.280 auf 36.288 Franken. Diese Erhöhung ermöglicht es Selbstständigen, ihre Altersvorsorge besser abzusichern und Steuervorteile zu nutzen.

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Ergänzungsleistungen und weitere Änderungen

Neben den bereits erwähnten Anpassungen gibt es auch Änderungen bei den Ergänzungsleistungen. Diese betreffen jedoch einen kleineren Personenkreis und sind eher spezifisch. Insgesamt sind die hier aufgeführten Änderungen aber die wesentlichsten und haben für die meisten Menschen die größte Bedeutung.

Auswirkungen auf Rentner und Familien

Die Anpassungen der Renten und Kinderzulagen wirken sich auf viele Haushalte in der Schweiz aus. Für Rentner, die auf die AHV angewiesen sind, bedeuten die höheren Renten eine Entlastung. Für Familien bieten die erhöhten Kinder- und Ausbildungszulagen zusätzliche finanzielle Unterstützung, was insbesondere bei den steigenden Lebenshaltungskosten hilfreich ist. Nur deswegen sollte aber nicht auf eigene Vorsorge verzichtet werden, über beispielsweise einem privaten Aktien-Depot.

Meinung und Ausblick

Die Erhöhungen der Renten und Kinderzulagen sind positive Schritte, um den steigenden Lebenshaltungskosten und der Inflation entgegenzuwirken. Die Frage bleibt jedoch, ob diese Anpassungen ausreichend sind. Gerade bei den Renten stellt sich die Frage, ob die Erhöhung um 3% im Verhältnis zur tatsächlichen Inflation ausreicht, um den Kaufkraftverlust auszugleichen.

Die Erhöhung der Beiträge in die Säule 3a ist vor allem für diejenigen interessant, die aktiv für ihre Altersvorsorge sparen. Ein höherer Maximalbetrag ermöglicht es, mehr Kapital für das Alter anzusparen und von Steuervorteilen zu profitieren.

Deine Meinung ist gefragt

Was hältst Du von diesen Änderungen? Findest Du die Anpassungen ausreichend oder sollten sie höher ausfallen? Teile Deine Meinung in den Kommentaren.

Fazit

Ab 2025 treten in der Schweiz bedeutende Änderungen in Kraft. Die Erhöhung der Renten, Kinderzulagen und Beiträge zur Säule 3a bieten sowohl für Rentner als auch für Familien und Selbstständige Vorteile. Dennoch bleibt die Frage offen, ob diese Anpassungen ausreichen, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.

Für alle, die in die Säule 3a investieren, bieten sich ab 2025 zusätzliche Möglichkeiten, mehr Kapital für das Alter anzusparen. Wer bereits in die Säule 3a investiert, kann sich über die Erhöhung des Maximalbetrags freuen. Für alle anderen ist es eine Überlegung wert, diese Möglichkeit der Altersvorsorge in Betracht zu ziehen.

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25 Responses

  1. T
    THEODOR EISENRING sagt:

    Die AHV Rente steigt per 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent seit der letzten Erhöhung am 1. Januar 2023. Am 1. Janaur 2024 wurde die Krankenkasse durchschnittlich 6,6 Prozent teurer und am 1. Januar 2025 steigt sie nochmals um 6 Prozent. Rechne!

  2. F
    Fit und Gesund sagt:

    hallo Thomas,

    ich habe ausgerechnet dass ich 64 CHF mehr AHV bekomme, schön, meine KK-Prämie scheint um 32 CHF aufzuschlagen (schon ersichtlich in der App) die KK-Prämie steigt allerdings jedes Jahr. Bei der Pensionskasse gibt es gar keinen Inflationsausgleich. Gut habe ich vorgesorgt.
    Ich kann Jedem empfehlen einen gewissen Betrag für’s Alter auf die Seite zu packen und anzulegen (Aktien oder ETF’s) aber das muss man hier ja nicht betonen, das weiss Jeder.

    • W
      Wolfgang Jürgens sagt:

      Ich finde es richtig, aber die AHV darf nicht versteuert werden 43 Jahr einbezahlt und da schon versteuert. Der Bundesrat sollte da mal den Job machen ! Auch AHV Abzug bei Rentner die heiraten . Wir haben einen Abzug von 650 sfr im Monat wegen Heirat . Bundesrat mach deinen Job .

      • T
        THEODOR EISENRING sagt:

        AHV Beiträge werden nicht besteuert. Erst die Auszahlungen.

      • B
        Bolt sagt:

        Den Betrag den Sie jetzt versteuern mussten sie während der Arbeitszeit nicht versteuern, da dieser im Lohnausweis abgezogen wurde.

      • L
        Lillge Roberto sagt:

        Jawohl das meine ich auch .
        Viel wichtiger ist es die doppel Besteuerung abzuschaffen und ebenfalls die Ehe Strafe wenn beide immer gearbeitet haben.
        Aber da hat kein Politiker ein Gehör.
        Unverschämt

  3. T
    TomTom sagt:

    Ich persönlich empfehle eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse.
    Zahle jedes Jahr 20´000.- CHF in die PK ein und spare somit jährlich 4´000.- CHF an Steuern.

    • L
      Luca sagt:

      Du sparst schlussendlich nichts da dieses eingezahlte Geld steuerbelastet ausbezahlt wird. Es sind sogar schon Diskussionen in Bern, dass dieses Geld zum normalen anstelle zum reduzierten Steuersatz bezogen werden soll. Übers ganze Leben gesehen entfällt der oft von Banken und Versicherungen angepriessene „Steuervorteil“ also.

  4. C
    Claudio sagt:

    Was uns allen wirklich was bringen würde wäre eine Anpassung der PK Renten an die Teuerung, denn dort ist die grösste Baustelle unseres PK Systems. Jahr für Jahr prüfen zwar die PKs ob sie einen Teuerungsausgleich zahlen möchten, und es wird nie was gemacht. Hier braucht es echt eine Gesetzesänderung, denn die bisschen mehr Franken bei der AHV sind sicher okay, aber wer eine PK besitzt, der verliert leider Jahr für Jahr an Kaufkraft auf der PK Rente. Was anfangs noch okay ausreicht ist in 20 Jahren dann schon ein ziemlicher Verlust. Da kann ich die Leute verstehen, die sich das Geld aus der PK auszahlen lassen und selber versuchen das Beste daraus zu machen.

    Allerdings lohnt sich das wirklich nur für Leute die wissen was sie tun, denn plötzlich viel Geld zu haben bedeutet dann nicht dass man sich teure Uhren oder einen Porsche kaufen sollte.

    Schade ist auch dass die Eintrittsschwelle für eine PK ansteigt, denn auch wenn kleine Einkommen wirklich keine riesigen PKs ansparen können, es wäre schon auch gut würde die Eintrittsschwelle gesenkt.

    Und natürlich auch die Beiträge linear, d.h. alle sollten prozentual immer den selben PK Beitrag einzahlen, eine Abstufung führt nur dazu, dass eben die Leute am Ende ihrer Karriere ihre Jobs weil sie zu teuer werden verlieren und junge Leute beim PK Beitragswechsel in die nächste höhere Stufe dann plötzlich wenn sie sich nicht damit auskennen sogar in eine Schuldenfalle geraten könnten.

  5. F
    Fit und Gesund sagt:

    @TomTom,
    das habe ich nicht gemacht, es gab 2x Phasen wo die Pensionskasse in Unterdeckung geriet und wir einen „Solidaritätsbeitrag“ leisten mussten, es sind nicht alle Pensionskassen gut.
    Ich wäre froh gewesen wenn man seine PK hätte frei wählen können.

    @Claudio,
    ich glaube nicht dass die PK da was prüfen, die rücken freiwillig nix raus, die erhöhen sich höchstens ihr Salär.
    Beim Eigenmietwert tut sich auch nie was, machen kann man gar nichts.

    • J
      John sagt:

      Den Eigenmietwert gibt es ausser in der Schweiz auf der ganzen Welt nicht.

      • T
        THEODOR EISENRING sagt:

        2.5 Regelung im Ausland
        Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist im europäischen Umfeld die Ausnahme. Lediglich Dänemark,
        Luxemburg, die Niederlande, Italien und Spanien kennen eine Form der Eigenmietwertbesteuerung.
        Allerdings wird in Dänemark der Eigenmietwert nur dann herangezogen, wenn keine Liegenschaftssteuer erhoben wird, in Luxemburg basiert der Eigenmietwert auf Katasterwerten von 1941, in den
        Niederlanden beträgt der Bruttoeigenmietwert gerade einmal 0,55 % des Marktwerts, und in Italien
        bzw. Spanien wird der Eigenmietwert am Erstwohnsitz nicht erhoben.6
        In Italien und Spanien handelt
        es sich um eine Steuer, mit welcher ein Export der Steuerlast auf (mehrheitlich reiche) Ausländerinnen
        und Ausländer bezweckt wird, die sich in den beiden Ländern eine Ferienimmobilie leisten.
        Quelle: Eidgen. Steuerverwaltung, Steuerinformationen, Besteuerung der Eigenmietwerte
        Diese Dokumentation ist erstellt worden, weil seit 2021 im Parlament eine Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwertes hängig ist. Die Beratungen ziehen sich aber in die Länge und ich gehe davon aus, dass ein allfälliges Gesetz in der Volksabstimmung abgelehnt wird

  6. E
    Eva Maria Dettwiler sagt:

    Ich lebe seit 20 jahren in Thailand ,Bin 68 j alt und nur lebe von der AHV FR 1970
    In der Schweiz unmoeglich ein wuerdiges leben zu fuehren!
    Bin dankbar fuer jeden franken 🙏

  7. H
    Hp. Stadler sagt:

    Eva maria das hast du sehr gut gemacht .in thailand kann man zur zeit noch gut leben mit der AHV👍🙋‍♂️

  8. S
    Steiner Peter sagt:

    Ich kann Mich bei vielen Antworten Anschließen, Ich bekomme eine deutsche Rente, eine BVG Rente und eine AHV Rente Gesamt 2900 Franken, deshalb bekomme Ich noch Ergänzungsleistungen, aber da wird jeder Franken gleich als Einkommen Erfasst.
    Also wenn Ich von der deutschen Rente Inflationsausgleich oder bei der Raiffeisenbank bekomme Ich im Jahr 12 Franken Zins für Mitglied, wird sofort als Einkommen dazu Gerechnet.
    Das heißt Ich bekomme Nie einen Teurungsausgleich, obwohl für Mich ja auch alles Teurer wird.
    Ergebnis die Freunde werden Weniger, weil man kann nicht mit Essen gehen oder Kaffee trinken usw.und hatte seit15 keine Ferien mehr.
    So wird es auch mit der 13. Monatsrente sein, da werde Ich kein Franken mehr haben, die Ergänzungsleistungen werden es Abschöpfen.
    Das Gerechteste wäre ein Rentner zahlt keine Steuern, wenn Er nicht über 100 000 Franken Verdient.
    Wünsche Euch Allen viel Glück und bleibt Gesund lg Peter Steiner

    • C
      Cristina Meierhofer sagt:

      Hi da sagst du was. Ich habe seit mehr als 20 Jahren keinen Urlaub mehr, Freunde die meine Situation verstehen sind gerade mal 3. Egal, nur macht es sehr nachdenklich wie das Geld „verteilt“ wird. Auswärts essen, Kino, Hobby, Sport geht alles nicht, kein Geld. Bundesrat etc können gerne mal einige Monate so leben dann neu entscheiden.
      Liebe Grüsse Cristina M

  9. E
    E.B. sagt:

    Warum bekommen die Maximalrenten Fr. 70 und die, die schon wenig bekommen nur Fr. 35.-? Es müsste genau umgekehrt sein!

    • M
      Margrith sagt:

      Das ist auch meine Meinung. Die Schere wird immer größer. Wer gut verdient hat, hat auch eine gute Pension. Wer einen kleinen Lohn hat, hat meist keine Reserve für die 3. Säule und die Pension ist meist klein wenn vorhanden. Viele Alleinerziehende kommen so zu wenig Geld im Alter. Etwas mehr Solarität wäre
      gut.

  10. M
    M. M sagt:

    Verkehrte Welt!! Maximalrente Fr. 70.-
    Minimalrente Fr. 35.-

    Nicht normal sowas?!

    • T
      THEODOR EISENRING sagt:

      Es geht einfach um Teuerungsausgleich, nicht um eine materielle Änderung. Ab und zu kommt von der Politik der Vorschlag einer Einheitsrente. Das wurde aber immer mit der Begründung verworfen, eine einheitliche Rente würde dazu führen, dass alle Arbeitnehmer nur noch das Minimum arbeiten, um nicht unnötig viel einzahlen zu müssen. Schon jetzt ist es so, dass man ab einem Bruttoeinkommen ab CHF 88’200 pro Jahr Solidaritätsbeiträge an die AHV einzahlt, ohne dass man später eine höhere AHV Rente bekommt.

  11. Die Witwenrente sollte auch erhöht werden auch die hinterbliebenen rente sollte erhöht werden

  12. A
    Albin sagt:

    Die.Witwenrente.soll.weiter.Bezalt.werden.Bis.zum.Tod.der.Ehefrau

  13. R
    Rene Meier sagt:

    Schön für die Erhöhung der Rente, nur werden halt auch die Steuern erhöht!!!!

  14. B
    Bekiri Muamed sagt:

    Wie kan man leben in die Schweiz mit eine pk 50.000 fr in eine arbeitvehtlnis mit 20 jahre!

  15. B
    Bekiri M sagt:

    Wie kan man leben in die Schweiz mit eine pk 50.000 fr in eine arbeitvehtlnis mit 20 jahre!

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