Swissquote Steuerauszug bestellen: Anleitung und Kosten 2026
Anleitung · aktualisiert 15.09.2026
Swissquote Steuerauszug bestellen – und wissen, wann du ihn brauchst
Ich bestelle den Auszug seit 2018 jedes Jahr. Er kostet Geld, spart aber einen Abend Arbeit – wenn das Depot gross genug ist. Hier steht, wie die Bestellung läuft, was sie heute wirklich kostet und wann die Gratis-Variante reicht.
Thomas Kovacs, der SparkojoteSwissquote-Kunde seit 2018 · Depot rund CHF 975’000 · von Swissquote als Partner vergütetDie Kurzfassung
Steuerauszug bei Swissquote in 30 Sekunden
- Was du bekommstEin Dokument mit allen Positionen per 31.12., allen Erträgen, der Verrechnungssteuer und den Anschaffungswerten – plus denselben Inhalt als eSteuerauszug mit Barcode, den die kantonalen Steuerprogramme einlesen.
- Was es kostetWohnsitz Schweiz: CHF 85 digital, CHF 100 gedruckt per Post. Wohnsitz Ausland: CHF 100 bzw. CHF 125. Je Steuerjahr einmal. Der eSteuerauszug ist im Preis enthalten.
- Wie lange es dauertDie Bestellung ist in zehn Minuten erledigt. Swissquote stellt die Auszüge für das abgelaufene Steuerjahr bis Ende Februar zu; die CHF 85 werden am Tag der Zustellung belastet.
- Die häufigste FalleViele suchen die Bestellung in der App – dort gibt es sie nicht. Und die Lieferart steht im Dialog standardmässig nicht auf der günstigsten Variante: Wer nicht hinschaut, zahlt CHF 100 statt CHF 85 für ein Stück Papier.
Preise 2026
Was der Steuerauszug bei Swissquote kostet
Der Preis hat sich seit meinem ersten Auszug verändert – wer noch die alten CHF 100 aus 2019 im Kopf hat, rechnet falsch. Das ist der Stand heute:
- Steuerauszug digital · Wohnsitz SchweizCHF 85Die Variante, die ich nehme. eSteuerauszug mit Barcode ist enthalten.
- Steuerauszug gedruckt per Post · Wohnsitz SchweizCHF 100Derselbe Inhalt auf Papier. CHF 15 für etwas, das du selbst ausdrucken kannst.
- Steuerauszug digital · Wohnsitz AuslandCHF 100Gilt für Kunden ohne Schweizer Wohnsitz.
- Steuerauszug gedruckt · Wohnsitz AuslandCHF 125
- eSteuerauszug als FormatinklusiveKein eigenes Produkt – der Barcode gehört zum bestellten Auszug dazu.
- Zusätzlicher Positionsauszug per PostCHF 25Brauchst du für die Steuererklärung nicht, wenn du den Auszug hast.
- Depotgebühr zum VergleichCHF 80–200pro Jahr, exkl. 8,1 % MwSt – der Steuerauszug kommt obendrauf, er ist nicht inbegriffen.
- Quelle: Swissquote, «Kontogebühren», abgerufen am 15. September 2026.
- Alle Preise ohne Gewähr – Swissquote passt die Preisliste laufend an. Vor der Bestellung zeigt dir der Dialog den Betrag an, der dir tatsächlich belastet wird.
Eine Ausnahme gibt es. Wer eine Swissquote Mastercard Elite führt, bekommt den Steuerauszug ohne Zusatzkosten. Die Karte kostet dafür CHF 39 im Monat und setzt eine Mindestanlage voraus – das rechnet sich nur, wenn du die Karte ohnehin wolltest, nie wegen der CHF 85.
Vorher überlegen
Brauchst du den Steuerauszug überhaupt?
Ehrliche Antwort: nicht jeder. Die Steuerverwaltung verlangt kein Dokument von Swissquote, sondern korrekte Angaben. Der Auszug ist eine Bequemlichkeit, die du kaufst.
Bestell ihn, wenn …
- du mehr als eine Handvoll Titel hältst und im Jahr gekauft und verkauft hast
- du in mehreren Währungen anlegst – die Umrechnung zum Jahresendkurs macht der Auszug für dich
- du Verrechnungssteuer zurückforderst und die Beträge je Titel brauchst
- dein Steuerprogramm eSteuerauszüge einliest – dann fällt das Wertschriftenverzeichnis praktisch von selbst aus
- ein Treuhänder deine Erklärung macht: CHF 85 sind billiger als die Stunden, die er sonst verrechnet
Spar dir die CHF 85, wenn …
- du zwei oder drei ETFs hältst und im Jahr nichts verkauft hast
- alles in Franken läuft und keine Verrechnungssteuer anfällt
- du dein Depot ohnehin selbst in einer Tabelle führst
- du gerade erst angefangen hast und das Depot vierstellig ist
Die Gratis-Variante. Unter «Dokumente» liegen kostenlos: der Depotauszug per 31.12., alle Dividenden- und Zinsabrechnungen und sämtliche Kaufs- und Verkaufsabrechnungen. Damit lässt sich ein Wertschriftenverzeichnis von Hand füllen – du brauchst je Titel Bestand per 31.12., Kurswert, Bruttoertrag und die abgezogene Verrechnungssteuer. Bei drei Positionen ist das eine halbe Stunde. Bei dreissig ist es ein Abend, und dann kostet dich der Auszug weniger als deine Zeit.
Und bei Yuh? Dort kostet der eSteuerauszug CHF 19 statt 85, die übrigen Dokumente liegen gratis in der App – der Ablauf steht in der Anleitung Yuh Steuerauszug: gratis Dokumente, eSteuerauszug CHF 19. Wer sich die CHF 85 sparen will, liest die Gratis-Belege am besten gleich ein: Transaktionsbelege als PDF in Portfolio Performance einlesen.
Schritt für Schritt
Steuerauszug bestellen: 4 Schritte
Wichtig vorweg: Das geht nur im eBanking am Computer. In der Swissquote-App kannst du fertige Dokumente ansehen und herunterladen, aber keinen Auszug bestellen.
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01
Am Computer einloggen
Melde dich im normalen eBanking an – nicht in der Trading-Plattform eTrading, sondern im Bankbereich. Von dort führt der Weg zu den Dokumenten.
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02
«Mein Konto» öffnen, dann «Dokumente»
Oben rechts auf «Mein Konto» klicken, im Aufklappmenü «Dokumente» wählen. Hier liegen alle E-Dokumente: Abrechnungen, Corporate Actions, Transferbelege – und hierhin kommt später auch der fertige Steuerauszug.
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03
«Auszug bestellen» und Reiter «Steuernachweis»
Der Knopf sitzt oben rechts über der Dokumentenliste. Im Dialog gibt es zwei Reiter: «Portfolio-Wertentwicklung» und «Steuernachweis». Du brauchst den zweiten.
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04
Konto, Steuerjahr, Währung – und bei der Lieferung aufpassen
Wähle das Depot, die Ausweisart, das abgelaufene Steuerjahr und CHF als Währung. Beim Feld «Lieferung» steht der Preis dabei: die digitale Variante für CHF 85 statt der gedruckten für CHF 100. Dann auf «Ausweis bestellen». Belastet wird erst, wenn der Auszug zugestellt ist.


Wenn der Knopf fehlt. «Auszug bestellen» erscheint nur in der Desktop-Ansicht des eBankings und nur, wenn dein Konto für das gewählte Steuerjahr überhaupt Bewegungen hatte. Wer das Depot erst im laufenden Jahr eröffnet hat, findet für das Vorjahr nichts zum Bestellen – das ist kein Fehler.
Nach der Bestellung
Wann er kommt und was du damit machst
- Ende FebruarBis dahin stellt Swissquote die Auszüge für das abgelaufene Steuerjahr zu.Früher bestellen macht es nicht schneller.
- Unter «Dokumente»Der fertige Auszug landet dort als PDF – und als eSteuerauszug-Datei mit Barcode.Beides herunterladen, beides aufbewahren.
- Barcode einlesenDie meisten kantonalen Steuerprogramme importieren den eSteuerauszug direkt.Das Wertschriftenverzeichnis füllt sich dann selbst.
- Am Tag der ZustellungErst dann belastet Swissquote die CHF 85 – nicht bei der Bestellung.Steht so auch auf der Abrechnung.
Und die Ausführungen deiner Sparpläne? Die stehen alle im Auszug. Wer monatlich kauft, hat schnell zwölf Abrechnungen je Titel – genau dort spielt der Auszug seinen Preis wieder ein. Wie ich meine Sparpläne aufgesetzt habe, steht in der Anleitung zum Swissquote-Sparplan.
Häufige Fragen
Swissquote Steuerauszug – kurz beantwortet
Was kostet der Steuerauszug bei Swissquote?
Mit Wohnsitz in der Schweiz kostet der Steuerauszug CHF 85 digital und CHF 100 gedruckt per Post. Mit Wohnsitz im Ausland sind es CHF 100 digital und CHF 125 gedruckt. Der eSteuerauszug mit Barcode ist im Preis enthalten, er kostet nichts extra. Stand der Preisliste: 15. September 2026.
Ist der Swissquote-Steuerauszug kostenlos?
Nein. Der Auszug selbst kostet CHF 85. Gratis ist nur der eSteuerauszug als Format – er ist im Preis des bestellten Auszugs enthalten, aber kein eigenes Gratisprodukt. Ohne Kosten davon kommst du nur, wenn du die Positions- und Transaktionsliste selbst zusammenstellst, oder wenn du eine Swissquote Mastercard Elite hast, bei der der Auszug inbegriffen ist.
Wo finde ich den Steuerauszug bei Swissquote?
Im eBanking am Computer unter Mein Konto → Dokumente, dort oben rechts der Knopf «Auszug bestellen» und im Dialog der Reiter «Steuernachweis». In der Swissquote-App laesst sich der Auszug nicht bestellen – nur fertige Dokumente lassen sich dort ansehen.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerauszug und eSteuerauszug?
Der Steuerauszug ist das Dokument mit allen Positionen, Ertraegen und Verrechnungssteuern eines Steuerjahres. Der eSteuerauszug ist dasselbe Dokument mit einem maschinenlesbaren Barcode: Die meisten kantonalen Steuerprogramme lesen ihn ein und fuellen das Wertschriftenverzeichnis automatisch aus. Swissquote liefert beides zusammen.
Bis wann ist der Steuerauszug da?
Swissquote stellt die Auszuege fuer das abgelaufene Steuerjahr bis Ende Februar zu. Die CHF 85 werden am Tag der Zustellung belastet, nicht bei der Bestellung. Wer frueh bestellt, steht damit in der Warteschlange – schneller wird es dadurch nicht.
Brauche ich den Steuerauszug ueberhaupt?
Bei wenigen Positionen ohne Verkaeufe nicht zwingend: Dann reichen der Depotauszug per 31.12. und die Dividendenabrechnungen, die du gratis herunterladen kannst. Sobald du zweistellig viele Titel haeltst, in mehreren Waehrungen anlegst oder Verrechnungssteuer zurueckforderst, sparst du mit den CHF 85 mehr Zeit – oder Honorar beim Treuhaender – als sie kosten.
Gibt es den Steuerauszug rueckwirkend fuer aeltere Jahre?
Ja, im Dialog «Auszug bestellen» laesst sich das Steuerjahr auswaehlen. Jedes Jahr wird einzeln verrechnet.
Mein Fazit: CHF 85 gut angelegt – ab einem gewissen Depot
Ich bestelle den Auszug jedes Jahr und würde es wieder tun. Bei rund 975’000 Franken über mehrere Währungen wäre das Wertschriftenverzeichnis von Hand ein Abend Arbeit. Bei drei ETFs und keinem Verkauf lässt du es besser bleiben. Was das Depot sonst kostet, habe ich im Erfahrungsbericht durchgerechnet.
Ich bin seit 2018 Swissquote-Kunde und werde von Swissquote als Partner vergütet, wenn jemand über meine Links ein Depot eröffnet. Deine Konditionen bleiben dieselben wie für jeden Neukunden. Preise aus der Swissquote-Preisliste, Stand 15. September 2026.


















34 Responses
Könntest du vielleicht noch erklären oder eine kleine Anleitung machen wie man es ohne diesen Steuerauszug im einfachen Fall machen kann?
Ich z.B. habe bei Swissquote erst im Herbst mit einem Depot angefangen und bis Ende Jahr dann 3-4 ETF Käufe (monatlich, 1 ETF). Das sollte man in diesem Jahr auch ohne den Steuerauszug ohne grossen Aufwand machen können, oder? Die Frage ist, wie man das richtig macht und deklariert.
Den Reiter <> anklicken und dann rechts <>. Dann hast du die Möglichkeit, die kostenlose <> für irgendeinen Tag, also auch für den 31.12. des Jahres zu bestellen.
(siehe oben im zweiten Bild die Option links)
Diesen solltest du ohnehin automatisch erhalten, ebenso wie den Kontoauszug. Auf dem Dokument <> siehst du die Wertschriften, welche du am 31.12 im Depot hast, im Dokument <> sind alle Käufe und Verkäufe aufgelistet, jeweils mit Datum und Stückzahl der gekauften oder verkauften Wertschriften.
Im Wertschriftenverzeichnis der (schweizer) Steuerklärung gibst du die Zahl der Wertschriften mit dem jeweiligen Tag ein, welche du gekauft oder verkaufst hast. Die genauen Steuerwerte und die erhaltenen Dividenden werden durch das Computerprogramm ausgefüllt, auch für die meisten ausländischen Aktein.
Das Programm hat leider alles zwischen den eckigen Klammern verschluckt, also das Fehlende nochmals:
Den Reiter Auszug bestellen anklicken. Dann hast du die Möglichkeit, die kostenlose Portfolio-Wertentwicklung für irgendeinen Tag, also auch für den 31.12. des Jahres zu bestellen.
(siehe oben im zweiten Bild die Option links)
Diesen solltest du ohnehin automatisch erhalten, ebenso wie den Kontoauszug. Auf dem Dokument Portfolio-Wertentwicklung siehst du die Wertschriften, welche du am 31.12 im Depot hast, im Dokument Kontoauszug sind alle Käufe und Verkäufe aufgelistet, mit Datum und Stückzahl.
Bei mir ist es genau gleich. Das würde mich auch wunder nehmen.
Hallo Pascal,
ich verwende seit Jahren das Reporting „Vermögensaufstellung“ für die Steuern und hatte damit nie Probleme. Mag vielleicht auch daran liegen, dass
– der Bestand immer etwa gleich gross war
– die Steuerbehörde hier stressfrei agiert
– es nicht viel Dividenden einzufordern gab
Happy Buying, Gruss Mike
Bei mir ist es genau gleich. Das würde mich auch wunder nehmen.
Danke Thomas.
Mich würde ja wundernehmen wie ich ein W8-BEN US Formular bei Swissquote eingeben kann. Bzw. wie fülle ich es als CH Bürger aus, wo reiche ich es ein und was kostet es mich. 🙂
In der Regel gar nicht! Das kann man im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung erledigen.
Dank einem Steuerabkommen mit den USA wird das natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz über Schweizer Banken und Behörden abgewickkelt.
Natürliche Personen haben die Verrechnung oder Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts
mit einem besonderen Antrag auf Formular R-US 164 (oder 16) oder im dazu eingerichteten Wertschriftenverzeichnis) bei der für sie zuständigen kantonalen Steuerverwaltung (in der Regel mit der
Steuererklärung) zu beantragen.
https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/intsteuerrecht/themen/auslaendische-quellensteuern-pro-land/u/usa.pdf.download.pdf/usa-d.pdf
(Seite 3 oben)
Danke. Auch dazu wäre ein Bericht cool.
Noch ein Nachtrag von mir. Lebe im Kanton Bern. 🙂
https://www.sv.fin.be.ch/de/start/publikationen/formulare/einkommens-und-vermoegenssteuer.html
Da scheint das alles automatisiert zu sein. 🙂
Zu diesem Steuerausweis habe ich zwei Fragen:
1. Ab wann ist er verfuegbar?
2. Werden auf ihm die Betraege angegeben, die man in der Steuererklaerung unter DA-1 abziehen kann?
Hi Thomas
Danke für Deinen super Beitrag. Deine Berichte gefallen mir und ich werde künftig sicher vermehrt vorbei schauen.
Nur muss ich auch sagen, dass ich es von Swissquote unverschämt finde, dass sie CHF 100 für den Steuerauszug heuschen. Wenn ich bedenke, dass ich jedes Quartal Gebühren bezahle und die Transaktionen ebenfalls kosten. Sämtliche Banken bei denen ich ein Konto habe, wie auch von der Krankenkasse, erhalte ich die Auszüge auch kostenlos. Klar, da kannst Du nichts dafür, finde allerdings das CHF 100.00 nicht unbedingt günstig sind, viel eher eine Ausnutzung für etwas das im 21. Jahrhundert ohne grossen Aufwand gehen sollte und in eine gute Dienstleistung integriert gehören sollte.
Trotzdem, mach weiter so und gib teil doch weiter Deine Erfahrungen mit uns.
Liebe Grüsse
Thomas
Ist die Aussage, auf Gewinne müssen selbstverständlich Steuern gezahlt werden, nicht falsch bzw. nicht nicht ganz korrekt? Der Gewinn aus aus dem Verkauf bei Kurssteigerung ist nicht steuerbar. Dividenden(gewinne) hingegen schon.
Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer und sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. Bei der Einkommenssteuer sind Kursgewinne und Kursverluste im Privatvermögen in der Regel steuerlich unbeachtlich.
Wertschriften unterliegen ebenfalls der der Vermögenssteuer und sind auch m Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. Bei der Einkommenssteuer sind Kursgewinne und Kursverluste im Privatvermögen in der Regel steuerlich auch unbeachtlich, hingegen müssen die Erträge (Dividenden und Zinsen) versteuert werden.
Kursgewinne und Erträge im Geschäftsvermögen müssen bei der Einkommenssteuer immer versteuert werden. Häufiges Traden, besonders mit Fremdkapital und Derivaten (Optionen, Futures, Zertifikaten, CFDs usw) führt dazu, dass das Steueramt das Trading als geschäftliche Tätigkeit ansieht.
Hi, ich habe den Stuerauszug bestellt. Wenn ich diesen in die Stuererklärung importieren möchte kriege ich eine Fehlermeldung dass dies nicht geht. Wo liegt das Problem. Wenn ich den nicht importieren kann muss ich die CHF 100 eigentlich auch nicht ausgeben?
Nach meinem Wissensstand erstellt Swissquote derzeit noch keine elektronische Steuerauszüge. Im kostenlosen Kostenauszug und im Dokument Portfolio-Verzeichnis nutzt Swissquote ihre eigenen Daten, im kostenpflichtigen Steuerverzeichnis pflegt Swissquote die Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein. Wenn man nur in der Schweiz steuerpflichtig ist, braucht man das kostenpflichtige Steuerverzeichnis nicht. Ausländische Steuerverwaltung verlangen hingegen ein Steuerverzeichnis.
Das Gesagte gilt aber nur für Swissquote. Ich sehe gerade in meinen Unterlagen, dass andere Banken ein sehr minimalistisches Vermögensverzeichnis erstellen, wo man die einzelnen Börsentransaktionen anhand der Buchungsbelege selber zusammenstellen muss: Sie wollen nämlich gerne ihre sündhaft teuren Steuerausweise an den Mann oder die Frau bringen. UBS verlangt CHF 250 bei mehr als fünf Positionen, Credit Suisse verlangt CHF 10 pro Position, im Minimum aber CHF 50. Plus natürlich zusätzlich noch Mehrwertsteuer. Andere Banken sind auch teuer.
Ich hätte noch eine Frage zu den Gebühren: ETFs kosten ja CHF 9.– (plus Börsengebühren etc). Kann man diese CHF 9.– bei der Steuererklärung in Abzug bringen? Besten Dank für die Antwort
Abzugsfähig sind die Kosten für das Steuerverzeichnis, die Depotgebühren, Schrankfach- und Safegebühren sowie Inkassospesen für Coupons. Als Vermögensverwaltungskosten in Abzug gebracht werden dürfen ausserdem Negativzinsen. Also Kosten für die Verwaltung
Nicht abzugsfähig sind die Courtage und die Stempelsteuer, das heisst: das eigentliche Trading.
Es gibt aber grosse kantonale Unterschiede.
In den meisten Kantonen gibt es aber eine Pauschale in Prozenten vom Depotvermögen (je nach Kanton ein bis drei Prozent), die in der Regel höher ist als die gesamten Kosten, wenn man das Depot nicht bei einer Bank mit sehr teuren Tarifen hat.
Ich habe heute den Steuerausweis für die wirklich teuern CHF 100 bestellt auf der Trading Plattform. Ich finde diesen nun aber nicht auf der Plattform unter Dokumente. Oder dauert das eine Weile?
@Jean-Pierre
Dauert immer einige Tage.
Dieses Dokument gebe ich meinem Steuerberater ab, da es alle nötigen Infos drin hat. Braucht er kaum was machen und diesen Auszug nur bei den Steuern beilegen.
Klappt sehr gut, auch zwecks Rückforderungen der Verrechnungssteuern klappt das jedes Jahr sehr gut.
LG
Thomas
@Thomas
Danke für den Hinweis.
Ok, aber das ganze ist nicht gerade intuitiv auf der Plattform gelöst.
Liebe Grüsse, Jean-Pierre
jpk
Der Steuernachweis kommt erst, wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung die offiziellen Kurse der Wertschriften per 31. Dezember veröffentlicht hat.
Damit können die Banken einen konsolidierten Steuerausweis erstellen
https://www.ictax.admin.ch
Gut, wenn man dem Steuerberater damit Arbeit erspart mag sich das lohnen. Ich fülle alles selbst aus und habe seit ich Steuern bezahle (>20 Jahr) noch NIE auch nur ein Wertschriftenverzeichnis oder Kontoauszug beigelegt und das wurde auch noch nie verlangt (bei >30 Wertschriften und Konten). Ich scheine also (zu recht) vertrauenswürdig zu sein. Da bestelle ich dann sicher nicht auch noch einen Auszug für CHF 100…
Nein, Wertschriftenverzeichnis und Kontenauszüge von Banken brauchen die Schweizer Steuerämter nicht. Es wird sogar darauf hingewiesen, dass man sie nicht beilegen soll.
Ausländer brauchen in der Regel den meist kostenpflichtigen Auszug für die ausländische Steuererklärung, weil das kostenlose Wertschriftenverzeichnis rechtlich nicht als Dokument gilt.
Ebenso muss man ordentlich blechen, wenn man die Daten elektronisch importieren will. Bei der ZKB würde dich das zum Beispiel mit deinen mehr als 30 Wertschriften CHF 300 kosten (plus Mehrwertsteuer natürlich). Nicht alle Banken bieten den e-STeuerausweis an.
Digitaler Steuerauszug 2022 kostest plötzlich 107.70 CHF – ist das neu so?
1. Auszug bestellen > Lieferung Mailbox – CHF 100.-
2. PDF Zahlungsverkehr – Belastung
Spesen Steuerauszug 2022
Mitteilung: CHF 100.00 + 7.7% MwSt.
Früher: Zahlungsverkehr – Belastung
Spesen Steuerauszug 2021
Mitteilung: CHF 92.85 + 7.7% MwSt
Ja das ist so
siehe Preisliste der Swissquote Bank
Heisst das all die über 5 Jahre wurde der Steuerauszug falsch berechnet, bzw. gekostet?
Der Digitale PDF Auszug kostet 100.- und der physische per Post 107.70 CHF.
Ich habe dieses Jahr meinen Digital als PDF bekommen, es wurden exakt 100.- abgezogen von meinem Konto.
LG
Thomas
Hallo Thomas & Theodor, vielen Dank für die Feedbacks.
Das möchte ich ja sagen, dass es diesmal bei mir (& ggf. bei anderen Kunden) zum ersten Mal eine Transferabrechnung von -107.70 CHF für einen DIGITALEN PDF Steuerauszug gab und diese zusätzlichen Spesen offensichtlich einen Fehler seitens Swissquote ist.
Wie oben beschrieben, steht auf der „Zahlungsverkehr – Belastung“ unten bei der Mitteilung neu:
Spesen Steuerauszug 2022
Mitteilung: CHF 100.00 + 7.7% MwSt.
statt wie früher:
Spesen Steuerauszug 2021
Mitteilung: CHF 92.85 + 7.7% MwSt
Also wenn ich das richtig verstehe gebe ich dem Steueramt in der Steuererklärung einfach den kostenpflichtigen Steuerausweis von Swissquote unter „Wertschriften nach zusätzlicher Liste“ oder wie der Punkt auch heisst in der Steuererklärung, und dann, werden mir die 30% Steuer von US Dividenden rückerstattet und alles korrekt berechnet für die Erträge (Ich fahre eine Dividendenstrategie und hab US, DK, CH, DE Aktien mit Dividenden. Meine AHV Nummer hab ich bei Swissquote hinterlegt. das W8BEN hab ich noch nicht herausgefunden wo oder ob ich das überhaupt hinterlegen muss.
Also 100 CHF ausgeben, der Steuererklärung beilegen und alles wird wie durch Zauberhand einfach klappen? Kann mir das so jemand bestätigen?
PS: Wohne im Kt Bern.
Nein, das ist wohl auch im Kanton Bern nicht so einfach.
Danke für die Info. Was bedeutet das denn jetzt? Was ist denn falsch? Hat das Swissquote Dokument nicht alle Infos drin die mir dabei helfen die Rückerstattung zu holen? Bekomme ich die 30% nicht vollständig zurück? Wäre doch sinnlos wenn nicht, denn wenn Dividenden trotz der Quellensteuern noch vom CH Staat besteuert werden hätten wir doch de facto die Doppelbesteuerung?
Kannst du bitte etwas ausführlicher sein? Irgendwer muss doch bereits ein Swissquote Steuerausweis bestellt und für die Steuern benutzt haben in den letzten Jahren. Einer der ein paar CHF in verschiedenen Dividenden Aktien hat. Ich kann ja nicht der Einzige überhaupt sein…
Jede Unterstützung ist willkommen.
Der kostenpflichtige Steuerausweis enthält grundsätzlich die gleichen Daten wie die kostenlose Portfolio-Entwicklung, doch die Daten sind mit den Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgeglichen. Deshalb bekommt man ihn erst im Februar und im Gegensatz zur „Portfolioentwicklung“ gilt er als rechtskräftiges Dokument, welches von ausländischen Steuerverwaltungen verlangt wird.
Einige Banken liefern zusammen mit dem Steuerausweis auch den E-Steuerauszug, der es erlaubt, den Steuerausweis elektronisch in die Steuererklärung zu importieren. Ob die Swissquote auch zu diesen Banken gehört, weiss ich nicht. Ich befürchte eher nicht, denn die Banken, die diesen Service anbieten, verlangen dafür gerne mal 200 oder mehr Franken.