So bekommst du deinen Steuerauszug bei Swissquote 🇨🇭📖

So bekommst du deinen Steuerauszug bei Swissquote 🇨🇭📖

So bekommst du deinen Steuerauszug bei Swissquote

Auch auf Gewinne, die am Aktien- oder am Kryptomarkt erzielt wurden, müssen selbstverständlich Steuern gezahlt werden. Einige Broker bzw. Plattformen, auf denen du mit Kryptowährungen oder mit Aktien handelst, haben eingebaute Features, um den Steuerprozess zu vereinfachen. So auch Swissquote.

Wie du deinen Steuerauszug von Swissquote ganz einfach bestellen kannst und dabei viel Zeit für dich oder deinen Steuerberater und damit auch Stundenlohn einsparen kannst, das zeige ich dir in diesem Blogpost. 

Auf Swissquote kannst du den Steuernachweis nur am PC anfordern und nicht per Smartphone-App. Hierzu musst du dich zunächst auf deinem Swissquote Account einloggen und auf den Reiter “Dokumente” navigieren. Hier findest du unter anderem alle E-Dokumente, die du verwenden solltest, wenn du deinen Steuernachweis selber machst, bzw. die Dokumente an den Steuerberater weitergibst. 

Oben rechts gibt es die Funktion “Auszug bestellen”, worüber du deinen Steuernachweis bestellen kannst. Hierbei musst du nun das betreffende Depot auswählen, die Ausweisart (normaler Steuerausweis, welchen du bei der Steuererklärung beilegen kann), das Steuerjahr, die Währung sowie die Lieferung. Bei der Lieferung kannst du dir die Portokosten von 7,70 CHF sparen und kannst dir die PDF selber ausdrucken bzw. die Steuererklärung digital ausfüllen durch einfaches hochladen des Dokuments. Der gesamte Prozess kostet dich 100 CHF (Mailboxvariante). Das Geld ist gut investiert, gerade bei vielen Aktien, Dividendeneingängen, ETFs usw. Auch der Steuerberater profitiert davon, da ihm bereits viel Arbeit abgenommen wird. 

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🎁 Der Broker meiner Wahl ist Swissquote, ein sehr bekannter Schweizer Online-Broker. Mein vollständiges Depot befindet sich dort, mittlerweile mehr als 395’000 Franken. Ich investiere regelmässig über Aktien & ETF Sparpläne. Als Kunde kann man übrigens auch kostenlos in die Swissquote-Lounge in Zürich oder Gland, dort gibt es gratis Kaffee und Schokolade ;-). Wenn Du ein Depot bei Swissquote eröffnen willst, kannst Du bei der Anmeldung folgenden Aktionscode „MKT_SPARKOJOTE“ nutzen, um 100 CHF Trading Credits bei der Eröffnung zu erhalten (only for swiss residents). Nutze dazu diesen Link*.

– Auf Persönliche Empfehlung vom Sparkojoten 🦊🇨🇭

Fazit: Gerade bei einem größeren Depot erspart dir der Steuernachweis einiges an Zeit und Geld (auch dem Steuerberater) 

Alles in allem sind diese 100 Franken gut investiertes Geld, da dadurch die einfachste Möglichkeit zum Steuernachweis gegeben ist. Ich persönlich mache dies schon seit Anfang an und das Thema Steuer ist für mich somit komplett stressfrei erledigt. Der Aufwand ist bereits mit wenigen Mausklicks erledigt. 

YouTube Kanal von Thomas der Sparkojote

Thomas der Sparkojote

 

34 Responses

  1. P
    Pascal sagt:

    Könntest du vielleicht noch erklären oder eine kleine Anleitung machen wie man es ohne diesen Steuerauszug im einfachen Fall machen kann?
    Ich z.B. habe bei Swissquote erst im Herbst mit einem Depot angefangen und bis Ende Jahr dann 3-4 ETF Käufe (monatlich, 1 ETF). Das sollte man in diesem Jahr auch ohne den Steuerauszug ohne grossen Aufwand machen können, oder? Die Frage ist, wie man das richtig macht und deklariert.

    • T
      Theodor sagt:

      Den Reiter <> anklicken und dann rechts <>. Dann hast du die Möglichkeit, die kostenlose <> für irgendeinen Tag, also auch für den 31.12. des Jahres zu bestellen.
      (siehe oben im zweiten Bild die Option links)
      Diesen solltest du ohnehin automatisch erhalten, ebenso wie den Kontoauszug. Auf dem Dokument <> siehst du die Wertschriften, welche du am 31.12 im Depot hast, im Dokument <> sind alle Käufe und Verkäufe aufgelistet, jeweils mit Datum und Stückzahl der gekauften oder verkauften Wertschriften.
      Im Wertschriftenverzeichnis der (schweizer) Steuerklärung gibst du die Zahl der Wertschriften mit dem jeweiligen Tag ein, welche du gekauft oder verkaufst hast. Die genauen Steuerwerte und die erhaltenen Dividenden werden durch das Computerprogramm ausgefüllt, auch für die meisten ausländischen Aktein.

      • T
        Theodor sagt:

        Das Programm hat leider alles zwischen den eckigen Klammern verschluckt, also das Fehlende nochmals:

        Den Reiter Auszug bestellen anklicken. Dann hast du die Möglichkeit, die kostenlose Portfolio-Wertentwicklung für irgendeinen Tag, also auch für den 31.12. des Jahres zu bestellen.
        (siehe oben im zweiten Bild die Option links)
        Diesen solltest du ohnehin automatisch erhalten, ebenso wie den Kontoauszug. Auf dem Dokument Portfolio-Wertentwicklung siehst du die Wertschriften, welche du am 31.12 im Depot hast, im Dokument Kontoauszug sind alle Käufe und Verkäufe aufgelistet, mit Datum und Stückzahl.

    • R
      Ralph sagt:

      Bei mir ist es genau gleich. Das würde mich auch wunder nehmen.

    • Mike sagt:

      Hallo Pascal,

      ich verwende seit Jahren das Reporting „Vermögensaufstellung“ für die Steuern und hatte damit nie Probleme. Mag vielleicht auch daran liegen, dass

      – der Bestand immer etwa gleich gross war
      – die Steuerbehörde hier stressfrei agiert
      – es nicht viel Dividenden einzufordern gab

      Happy Buying, Gruss Mike

  2. R
    Ralph sagt:

    Bei mir ist es genau gleich. Das würde mich auch wunder nehmen.

  3. N
    Natakk sagt:

    Danke Thomas.
    Mich würde ja wundernehmen wie ich ein W8-BEN US Formular bei Swissquote eingeben kann. Bzw. wie fülle ich es als CH Bürger aus, wo reiche ich es ein und was kostet es mich. 🙂

  4. E
    Edwin sagt:

    Zu diesem Steuerausweis habe ich zwei Fragen:

    1. Ab wann ist er verfuegbar?
    2. Werden auf ihm die Betraege angegeben, die man in der Steuererklaerung unter DA-1 abziehen kann?

    • T
      Thomas sagt:

      Hi Thomas
      Danke für Deinen super Beitrag. Deine Berichte gefallen mir und ich werde künftig sicher vermehrt vorbei schauen.
      Nur muss ich auch sagen, dass ich es von Swissquote unverschämt finde, dass sie CHF 100 für den Steuerauszug heuschen. Wenn ich bedenke, dass ich jedes Quartal Gebühren bezahle und die Transaktionen ebenfalls kosten. Sämtliche Banken bei denen ich ein Konto habe, wie auch von der Krankenkasse, erhalte ich die Auszüge auch kostenlos. Klar, da kannst Du nichts dafür, finde allerdings das CHF 100.00 nicht unbedingt günstig sind, viel eher eine Ausnutzung für etwas das im 21. Jahrhundert ohne grossen Aufwand gehen sollte und in eine gute Dienstleistung integriert gehören sollte.

      Trotzdem, mach weiter so und gib teil doch weiter Deine Erfahrungen mit uns.

      Liebe Grüsse

      Thomas

  5. M
    Me sagt:

    Ist die Aussage, auf Gewinne müssen selbstverständlich Steuern gezahlt werden, nicht falsch bzw. nicht nicht ganz korrekt? Der Gewinn aus aus dem Verkauf bei Kurssteigerung ist nicht steuerbar. Dividenden(gewinne) hingegen schon.

    • T
      Theodor sagt:

      Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer und sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. Bei der Einkommenssteuer sind Kursgewinne und Kursverluste im Privatvermögen in der Regel steuerlich unbeachtlich.
      Wertschriften unterliegen ebenfalls der der Vermögenssteuer und sind auch m Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. Bei der Einkommenssteuer sind Kursgewinne und Kursverluste im Privatvermögen in der Regel steuerlich auch unbeachtlich, hingegen müssen die Erträge (Dividenden und Zinsen) versteuert werden.
      Kursgewinne und Erträge im Geschäftsvermögen müssen bei der Einkommenssteuer immer versteuert werden. Häufiges Traden, besonders mit Fremdkapital und Derivaten (Optionen, Futures, Zertifikaten, CFDs usw) führt dazu, dass das Steueramt das Trading als geschäftliche Tätigkeit ansieht.

  6. t
    tgrau sagt:

    Hi, ich habe den Stuerauszug bestellt. Wenn ich diesen in die Stuererklärung importieren möchte kriege ich eine Fehlermeldung dass dies nicht geht. Wo liegt das Problem. Wenn ich den nicht importieren kann muss ich die CHF 100 eigentlich auch nicht ausgeben?

    • T
      Theodor sagt:

      Nach meinem Wissensstand erstellt Swissquote derzeit noch keine elektronische Steuerauszüge. Im kostenlosen Kostenauszug und im Dokument Portfolio-Verzeichnis nutzt Swissquote ihre eigenen Daten, im kostenpflichtigen Steuerverzeichnis pflegt Swissquote die Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein. Wenn man nur in der Schweiz steuerpflichtig ist, braucht man das kostenpflichtige Steuerverzeichnis nicht. Ausländische Steuerverwaltung verlangen hingegen ein Steuerverzeichnis.

    • T
      Theodor sagt:

      Das Gesagte gilt aber nur für Swissquote. Ich sehe gerade in meinen Unterlagen, dass andere Banken ein sehr minimalistisches Vermögensverzeichnis erstellen, wo man die einzelnen Börsentransaktionen anhand der Buchungsbelege selber zusammenstellen muss: Sie wollen nämlich gerne ihre sündhaft teuren Steuerausweise an den Mann oder die Frau bringen. UBS verlangt CHF 250 bei mehr als fünf Positionen, Credit Suisse verlangt CHF 10 pro Position, im Minimum aber CHF 50. Plus natürlich zusätzlich noch Mehrwertsteuer. Andere Banken sind auch teuer.

  7. M
    Müller Peter sagt:

    Ich hätte noch eine Frage zu den Gebühren: ETFs kosten ja CHF 9.– (plus Börsengebühren etc). Kann man diese CHF 9.– bei der Steuererklärung in Abzug bringen? Besten Dank für die Antwort

    • T
      Theodor Eisenring sagt:

      Abzugsfähig sind die Kosten für das Steuerverzeichnis, die Depotgebühren, Schrankfach- und Safegebühren sowie Inkassospesen für Coupons. Als Vermögensverwaltungskosten in Abzug gebracht werden dürfen ausserdem Negativzinsen. Also Kosten für die Verwaltung
      Nicht abzugsfähig sind die Courtage und die Stempelsteuer, das heisst: das eigentliche Trading.
      Es gibt aber grosse kantonale Unterschiede.
      In den meisten Kantonen gibt es aber eine Pauschale in Prozenten vom Depotvermögen (je nach Kanton ein bis drei Prozent), die in der Regel höher ist als die gesamten Kosten, wenn man das Depot nicht bei einer Bank mit sehr teuren Tarifen hat.

  8. Jean-Pierre sagt:

    Ich habe heute den Steuerausweis für die wirklich teuern CHF 100 bestellt auf der Trading Plattform. Ich finde diesen nun aber nicht auf der Plattform unter Dokumente. Oder dauert das eine Weile?

    • @Jean-Pierre

      Dauert immer einige Tage.

      Dieses Dokument gebe ich meinem Steuerberater ab, da es alle nötigen Infos drin hat. Braucht er kaum was machen und diesen Auszug nur bei den Steuern beilegen.

      Klappt sehr gut, auch zwecks Rückforderungen der Verrechnungssteuern klappt das jedes Jahr sehr gut.

      LG
      Thomas

      • Jean-Pierre sagt:

        @Thomas

        Danke für den Hinweis.
        Ok, aber das ganze ist nicht gerade intuitiv auf der Plattform gelöst.

        Liebe Grüsse, Jean-Pierre
        jpk

    • T
      Theo Eisenring sagt:

      Der Steuernachweis kommt erst, wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung die offiziellen Kurse der Wertschriften per 31. Dezember veröffentlicht hat.
      Damit können die Banken einen konsolidierten Steuerausweis erstellen
      https://www.ictax.admin.ch

  9. H
    Hans Meier sagt:

    Gut, wenn man dem Steuerberater damit Arbeit erspart mag sich das lohnen. Ich fülle alles selbst aus und habe seit ich Steuern bezahle (>20 Jahr) noch NIE auch nur ein Wertschriftenverzeichnis oder Kontoauszug beigelegt und das wurde auch noch nie verlangt (bei >30 Wertschriften und Konten). Ich scheine also (zu recht) vertrauenswürdig zu sein. Da bestelle ich dann sicher nicht auch noch einen Auszug für CHF 100…

    • T
      THEODOR EISENRING sagt:

      Nein, Wertschriftenverzeichnis und Kontenauszüge von Banken brauchen die Schweizer Steuerämter nicht. Es wird sogar darauf hingewiesen, dass man sie nicht beilegen soll.
      Ausländer brauchen in der Regel den meist kostenpflichtigen Auszug für die ausländische Steuererklärung, weil das kostenlose Wertschriftenverzeichnis rechtlich nicht als Dokument gilt.
      Ebenso muss man ordentlich blechen, wenn man die Daten elektronisch importieren will. Bei der ZKB würde dich das zum Beispiel mit deinen mehr als 30 Wertschriften CHF 300 kosten (plus Mehrwertsteuer natürlich). Nicht alle Banken bieten den e-STeuerausweis an.

  10. S
    Swissquote sagt:

    Digitaler Steuerauszug 2022 kostest plötzlich 107.70 CHF – ist das neu so?

    1. Auszug bestellen > Lieferung Mailbox – CHF 100.-

    2. PDF Zahlungsverkehr – Belastung
    Spesen Steuerauszug 2022
    Mitteilung: CHF 100.00 + 7.7% MwSt.

    Früher: Zahlungsverkehr – Belastung
    Spesen Steuerauszug 2021
    Mitteilung: CHF 92.85 + 7.7% MwSt

  11. T
    THEODOR EISENRING sagt:

    Ja das ist so
    siehe Preisliste der Swissquote Bank

  12. S
    Swissquote sagt:

    Heisst das all die über 5 Jahre wurde der Steuerauszug falsch berechnet, bzw. gekostet?

    • Der Digitale PDF Auszug kostet 100.- und der physische per Post 107.70 CHF.

      Ich habe dieses Jahr meinen Digital als PDF bekommen, es wurden exakt 100.- abgezogen von meinem Konto.

      LG
      Thomas

      • S
        Swissquote sagt:

        Hallo Thomas & Theodor, vielen Dank für die Feedbacks.

        Das möchte ich ja sagen, dass es diesmal bei mir (& ggf. bei anderen Kunden) zum ersten Mal eine Transferabrechnung von -107.70 CHF für einen DIGITALEN PDF Steuerauszug gab und diese zusätzlichen Spesen offensichtlich einen Fehler seitens Swissquote ist.

        Wie oben beschrieben, steht auf der „Zahlungsverkehr – Belastung“ unten bei der Mitteilung neu:
        Spesen Steuerauszug 2022
        Mitteilung: CHF 100.00 + 7.7% MwSt.

        statt wie früher:
        Spesen Steuerauszug 2021
        Mitteilung: CHF 92.85 + 7.7% MwSt

  13. M
    Max Muster sagt:

    Also wenn ich das richtig verstehe gebe ich dem Steueramt in der Steuererklärung einfach den kostenpflichtigen Steuerausweis von Swissquote unter „Wertschriften nach zusätzlicher Liste“ oder wie der Punkt auch heisst in der Steuererklärung, und dann, werden mir die 30% Steuer von US Dividenden rückerstattet und alles korrekt berechnet für die Erträge (Ich fahre eine Dividendenstrategie und hab US, DK, CH, DE Aktien mit Dividenden. Meine AHV Nummer hab ich bei Swissquote hinterlegt. das W8BEN hab ich noch nicht herausgefunden wo oder ob ich das überhaupt hinterlegen muss.

    Also 100 CHF ausgeben, der Steuererklärung beilegen und alles wird wie durch Zauberhand einfach klappen? Kann mir das so jemand bestätigen?

    PS: Wohne im Kt Bern.

    • T
      THEODOR EISENRING sagt:

      Nein, das ist wohl auch im Kanton Bern nicht so einfach.

      • M
        Max Muster sagt:

        Danke für die Info. Was bedeutet das denn jetzt? Was ist denn falsch? Hat das Swissquote Dokument nicht alle Infos drin die mir dabei helfen die Rückerstattung zu holen? Bekomme ich die 30% nicht vollständig zurück? Wäre doch sinnlos wenn nicht, denn wenn Dividenden trotz der Quellensteuern noch vom CH Staat besteuert werden hätten wir doch de facto die Doppelbesteuerung?

        Kannst du bitte etwas ausführlicher sein? Irgendwer muss doch bereits ein Swissquote Steuerausweis bestellt und für die Steuern benutzt haben in den letzten Jahren. Einer der ein paar CHF in verschiedenen Dividenden Aktien hat. Ich kann ja nicht der Einzige überhaupt sein…

        Jede Unterstützung ist willkommen.

  14. T
    THEODOR EISENRING sagt:

    Der kostenpflichtige Steuerausweis enthält grundsätzlich die gleichen Daten wie die kostenlose Portfolio-Entwicklung, doch die Daten sind mit den Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgeglichen. Deshalb bekommt man ihn erst im Februar und im Gegensatz zur „Portfolioentwicklung“ gilt er als rechtskräftiges Dokument, welches von ausländischen Steuerverwaltungen verlangt wird.
    Einige Banken liefern zusammen mit dem Steuerausweis auch den E-Steuerauszug, der es erlaubt, den Steuerausweis elektronisch in die Steuererklärung zu importieren. Ob die Swissquote auch zu diesen Banken gehört, weiss ich nicht. Ich befürchte eher nicht, denn die Banken, die diesen Service anbieten, verlangen dafür gerne mal 200 oder mehr Franken.

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