Erbschaftssteuer in der Schweiz: So vererbst du Aktien und Immobilien RICHTIG!

Erbschaftssteuer in der Schweiz: So vererbst du Aktien und Immobilien RICHTIG!

Jede dritte Erbschaft in der Schweiz führt zu Streit – das ist keine Übertreibung, sondern bittere Realität. Ob unter Geschwistern, zwischen Kindern und Ehepartnern oder mit entfernten Verwandten: Wenn das Erbe geregelt wird, krachen oft die Meinungen aufeinander. Dabei könnte vieles vermieden werden – mit einem klaren Testament, durchdachter Steuerplanung und einem offenen Umgang in der Familie.

In diesem Artikel zeige ich dir, wie du Erbschaften in der Schweiz so planst, dass sie nicht zum Familien-Desaster werden. Ich gehe auf rechtliche, steuerliche und praktische Aspekte ein – speziell auch im Hinblick auf Immobilien und Wertpapierdepots. Lass uns direkt reinspringen.

Warum Erbschaftsplanung in der Schweiz so wichtig ist

Vermeide Streit, Spare Steuern, Schütze dein Vermögen

Ich sag’s mal direkt: Wenn du nicht vorsorgst, überlässt du dein Lebenswerk dem Zufall. Und diesem Zufall folgen oft Diskussionen, emotionale Verletzungen und sogar langjährige Gerichtsprozesse.

Typische Konflikte bei Erbschaften:

  • Wer bekommt was?
  • Was passiert mit dem Familienhaus?
  • Müssen Immobilien oder Depots verkauft werden?
  • Was ist mit der Erbschaftssteuer?

Ein klar strukturiertes Testament oder ein Erbvertrag kann dir helfen, Klarheit zu schaffen – sowohl finanziell als auch emotional.


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Das Schweizer Erbrecht – kurz und bündig erklärt

Wer erbt was – die gesetzliche Erbfolge

Die Schweiz hat im ZGB (Zivilgesetzbuch) eine klare gesetzliche Erbfolge festgelegt. Diese greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist.

Die gesetzliche Reihenfolge

  1. Ehepartner – erhält mindestens 50 % (je nach Konstellation)
  2. Kinder – teilen sich den Rest
  3. Eltern und Geschwister – nur, wenn keine Nachkommen vorhanden sind

Pflichtteil beachten: Kinder haben einen Anspruch auf mindestens 50 % ihres gesetzlichen Erbanteils. Das sind de facto 25 % des gesamten Nachlasses, wenn Ehepartner und Kinder erben.


Immobilien und Aktiendepots – der grosse Streitpunkt

Wenn kein Testament vorliegt, wird’s teuer und kompliziert

Wenn Vermögenswerte wie Immobilien oder Aktiendepots nicht sauber geregelt sind, kommt es häufig zu Problemen:

  • Immobilien müssen verkauft werden, um Erben auszuzahlen
  • Depots müssen aufgelöst oder aufgeteilt werden
  • Wertverluste durch Verkauf oder Steuerzahlungen

Praxisbeispiel

Ein Vater hinterlässt ein Depot von 500’000 Franken und eine Immobilie. Drei Kinder sind die Erben. Wenn kein Testament existiert, muss alles gerecht aufgeteilt werden – auch wenn ein Kind die Immobilie eigentlich behalten möchte.

Besser: Vorab regeln, wer was bekommt. Zwei Depots erstellen, Werte angleichen und schriftlich im Testament festhalten.

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Erbschaftssteuer – je nach Kanton massiv unterschiedlich

In der Schweiz wird’s schnell unübersichtlich

Jeder Kanton hat seine eigenen Regeln zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Einige Kantone verlangen gar keine Steuer, andere schlagen mit bis zu 40 % zu – vor allem bei entfernten Verwandten oder nicht verwandten Erben.

Beispiele aus den Kantonen

  • Kanton Zürich: Kinder steuerfrei, Neffen bis zu 40 % Erbschaftssteuer
  • Kanton Bern: Geschwister und Lebenspartner 6–15 %
  • Kanton St. Gallen: Eltern 10 %, Geschwister 20 %, Lebenspartner 30 %
  • Kanton Schwyz und Obwalden: Keine Erbschaftssteuer – gar keine!

Lebenspartner besonders betroffen

Nicht verheiratete Lebenspartner gelten als nicht verwandt und zahlen daher oft extrem hohe Steuern. Die Lösung: Heiraten – oder rechtzeitig schenken.


Schenken zu Lebzeiten – steueroptimierte Alternative

Mit langfristiger Planung Steuern sparen

Viele Kantone erheben neben der Erbschaftssteuer auch eine Schenkungssteuer – allerdings mit grosszügigeren Freibeträgen. Besonders spannend für alle, die rechtzeitig handeln.

Freibeträge im Kanton Zürich

  • Eltern: bis 200’000 Franken steuerfrei
  • Lebenspartner (5 Jahre zusammenlebend): bis 50’000 steuerfrei
  • Geschwister, Grosseltern etc.: bis 15’000 steuerfrei
  • Gelegenheitsgeschenke: bis 5’000 steuerfrei

Strategisch schenken

Statt auf einmal 500’000 Franken zu vererben, kannst du jährlich kleinere Beträge verschenken und so Jahr für Jahr Freibeträge nutzen – besonders relevant bei grösserem Vermögen.


Testament oder Erbvertrag – was ist besser?

Wer nicht regelt, verliert

Ein Testament regelt die Erbverteilung einseitig – du schreibst auf, wer was bekommt. Ein Erbvertrag wird gemeinsam mit den Erben geschlossen – und ist rechtlich bindender.

Vorteile des Erbvertrags

  • Klare Vereinbarungen mit den Erben
  • Vermeidung späterer Streitigkeiten
  • Verpflichtende Verzichtserklärungen möglich

Immer wichtig: Notarielle Hinterlegung

Egal ob Testament oder Erbvertrag – schriftlich, unterschrieben und notariell hinterlegt. Sonst ist alles wertlos, wenn es drauf ankommt.

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Was passiert mit einem Aktiendepot nach dem Tod?

Aktien gehören ebenfalls zur Erbmasse

Viele denken bei Erbschaften zuerst an Immobilien. Aber: Auch Aktiendepots sind oft ein grosser Teil des Vermögens. Und hier gelten die gleichen Regeln:

  • Erben müssen sich legitimieren
  • Pflichtteile müssen berücksichtigt werden
  • Ohne Regelung wird verkauft und aufgeteilt

Praktische Lösung – getrennte Depots

Wenn du z.B. 2 Kinder hast, eröffne 2 nahezu identische Depots, jeweils aufgeteilt. So kann im Testament genau geregelt werden, welches Kind welches Depot bekommt – ohne Verkaufszwang.


Steueroptimierung & strategische Planung

Diese Tipps helfen dir, Steuern und Konflikte zu minimieren

  1. Testament aufsetzen – so früh wie möglich
  2. Schenkungen zu Lebzeiten nutzen
  3. Kanton wechseln – z.B. nach Schwyz oder Obwalden
  4. Vermögenswerte sinnvoll strukturieren – z.B. separates Depot pro Kind
  5. Erbvertrag mit Verzichtserklärungen vereinbaren
  6. Mediation bei familiären Konflikten frühzeitig einplanen

Zwischenmenschliche Aspekte nicht unterschätzen

Offene Gespräche vermeiden Streit

Manchmal ist es nicht das Geld, sondern fehlende Kommunikation, die den Streit auslöst. Wenn du Kinder hast oder andere Erben, dann:

  • Führe Gespräche zu Lebzeiten
  • Klärt Erwartungen und Wünsche
  • Zieht Mediatoren oder Anwälte hinzu, wenn es Spannungen gibt

Fazit: Wer vorsorgt, schützt seine Liebsten

Ein Erbfall ist nie einfach – emotional und organisatorisch. Aber du kannst deinen Liebsten die Situation deutlich erleichtern, wenn du:

  • frühzeitig planst
  • klar kommunizierst
  • rechtlich vorsorgst

Ich persönlich habe mein Depot bereits so strukturiert, dass eine faire Verteilung jederzeit möglich wäre. Und du solltest das auch tun – ganz egal, wie gross oder klein dein Vermögen ist.


Jetzt bist du dran!

Wie gehst du mit dem Thema Erbschaftsplanung um? Hast du schon ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt? Oder ist das noch auf deiner To-do-Liste?

Lass mich in den Kommentaren wissen, wie du das Thema angehst

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2 Responses

  1. P
    Pascal sagt:

    Hallo Thomas

    Sehr interessanter Newsletter.

    Wenn möglich, würde ich gerne mehr erfahren über „Ich persönlich habe mein Depot bereits so strukturiert, dass eine faire Verteilung jederzeit möglich wäre. Und du solltest das auch tun – ganz egal, wie gross oder klein dein Vermögen ist“.

    Kannst du das vielleicht genauer erläutern in einem weiteren Newsletter, als Antwort hier oder Youtube oder so?

    Besten Dank und Grüsse
    Pascal

  2. F
    Frank Marggraff sagt:

    Lieber Sparkojote,
    wie geht es in der Schweiz weiter mit den zukünftigen Zöllen in den USA?

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