Abstimmung zur Stempelsteuer am 13. Februar 2022 ✍🏻🤔

Abstimmung zur Stempelsteuer am 13. Februar 2022 ✍🏻🤔

Abstimmung zur Stempelsteuer am 13. Februar 2022

Am 13. Februar 2022 stimmen wir Schweizer zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelsteuer ab. Wie ich darüber denke, wen es betrifft, was du alles zur Stempelsteuer wissen musst und wie ich abstimmen werde, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist die Stempelabgabe?

Jeder Schweizer sollte ein kleines Infobuch sowie einen Abstimmzettel mit einem Adresszettel (bereits frankiert) erhalten haben. 

Zum Verständnis der Stempelabgabe musst du wissen, dass der Bund die Ausgabe und den Handel von Wertschriften mit der Stempelabgabe besteuert. Bei den Stempelabgaben gibt es drei verschiedene Abgabeformen, wobei am 13.02.2022 lediglich über die Emissionsabgabe entschieden wird:

  • Die Emissionsabgabe (darum geht es hier bei der Abstimmung). Sie erfasst die Ausgabe und die Erhöhung des Nennwerts von inländischen Beteiligungsrechten
  • Die Umsatzabgabe erfasst Käufe und Verkäufe durch inländische Effektenhändler von in- und ausländischen Wertpapieren
  • Die Abgabe auf Versicherungsprämien erfasst Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung

Was ist die Emissionsabgabe und wie funktioniert sie?

Die Emissionsabgabe ist eine Abgabe, die Unternehmen verrichten, wenn sie z. B. neue Aktien herausgeben und dadurch Eigenkapital erhalten. Diese Emissionsabgabe beträgt 1 % des aufgenommenen Eigenkapitals, wobei der Freibetrag 1 Mio. CHF beträgt. 

Funktionsweise: Das Unternehmen macht also eine Kapitalerhöhung und gibt neue Aktien aus. Auf der anderen Seite gibt es Geldgeber (das sind wir Investoren), die die Aktien kaufen. Von dem Kauf muss derzeit 1 % an den Bund abgeführt werden. 

Zur Vollständigkeit (NICHT RELEVANT für die Abstimmung am 13.02.2022) erkläre ich dir noch kurz die zwei anderen Abgabeformen. 

Swissquote Gutscheincode 200 CHF Trading Credits MKT_SPARKOJOTE Gutschein SPARKOJOTE Swissquote Aktionscode 200 CHF Trading Credits Swissquote Gutschein

Swissquote Gutscheincode 200 CHF Trading Credits MKT_SPARKOJOTE Gutschein SPARKOJOTE Swissquote Aktionscode 200 CHF Trading Credits Swissquote Gutschein

Die Umsatzabgabe und die Versicherungsprämie

Die Umsatzabgabe ist die Stempelabgabe, die auf Transaktionen z. B. von Börsengeschäften getätigt werden. Wenn du einen Schweizer Broker hast, dann ist der Betrag i.d.R. transparent bei der Orderabrechnung mit aufgeführt. Dieser Betrag befindet sich im Promillebereich und fällt auf den Orderumsatz / das Ordervolumen (Kauf- Verkauforder). 

Die Versicherungsabgaben sind relativ ähnlich zur Umsatzabgabe. Diese sind lediglich im Versicherungsgeschäft relevant. Sie betreffen uns an der Börse somit nicht direkt beim Aktienhandel.

🎁 Der Broker meiner Wahl ist Swissquote, ein sehr bekannter Schweizer Online-Broker. Mein vollständiges Depot befindet sich dort, mittlerweile mehr als 555’000 Franken. Ich investiere regelmässig über Aktien & ETF Sparpläne. Als Kunde kann man übrigens auch kostenlos in die Swissquote-Lounge in Zürich oder Gland, dort gibt es gratis Kaffee und Schokolade ;-). Wenn Du ein Depot bei Swissquote eröffnen willst, kannst Du bei der Anmeldung folgenden Aktionscode „MKT_SPARKOJOTE“ nutzen, um 200 CHF Trading Credits bei der Eröffnung zu erhalten (only for swiss residents). Nutze dazu diesen Link*.

Exklusives Angebot: 200 CHF Trading Credit bis zum 30. April 2024. Danach gelten die regulären Konditionen für 100 CHF Trading Credit. Only for swiss residents.

– Auf Persönliche Empfehlung vom Sparkojoten 🦊🇨🇭

Auswirkung durch Abschaffung der Emissionsabgabe

Bitte verwechsle nicht, dass es bei der Abstimmung nicht um die Abschaffung der Umsatzabgabe geht! Es geht lediglich um die Emissionsabgabe. Wenn Unternehmer neues Eigenkapital im Unternehmen benötigen und neue Aktien herausgeben, dann wird heute darauf 1 % bezahlt. Wenn diese Emissionsabgabe abgeschafft wird, verliert der Bund dadurch ungefähr jährlich 250 Mio. CHF an Steuergeldern. 

Ich möchte an dieser Stelle folgendes betonen: Das Eigenkapital der Investoren wurde bereits vollständig versteuert (z. B. Einkommenssteuer). Durch diese Emissionsabgabe wird es derzeit insgesamt betrachtet daher mindestens zweimal versteuert. 

Unternehmer können alternativ auch einfach einen Kredit aufnehmen und so die Emissionsabgabe umgehen. Dies wäre kostengünstiger für das Unternehmen und es könnte die Zinsen gegen rechnen. 

Fazit: Die Emissionsabgabe soll abgeschafft werden, da das Einkommen der Investoren bereits versteuert wurde

Insgesamt ist es eine sehr schwierige Entscheidung, ob 250 Mio. Steuereinnahmen für Bund oder mehr Kapital für die Unternehmen (mehr Innovationen / neue Arbeitsplätze) wichtiger sind. Ich persönlich kann nicht abschätzen, was der Verlust von 250 Mio. CHF Steuereinnahmen für den Bund heisst.

Dem gegenüber steht mehr Kapital für Unternehmen und somit mehr Innovation und neue Arbeitsplätze. Die Unternehmen könnten allerdings auch mehr Kapital für sich behalten und dabei keinen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen.

Als Fazit behaupte ich, dass eine Emissionsabgabe nicht sinnvoll auf Eigenkapital zu erheben ist, da dieses bereits durch die Einkommenssteuer versteuert wird. Daher bin ich der Meinung, dass die Emissionsabgabe abgeschafft werden soll.

Fairerweise müsste bei der Aufnahme von Fremdkapital ebenfalls diese Abgabe von 1 % geleistet werden (zusätzlich auf den Zins mit einem Freibetrag von 1 Mio. CHF). Dieses Gesetz finde ich in Relation etwas seltsam, da Unternehmen in Form einer Fremdkapital-Aufnahme keine Emissionsabgaben bezahlen müssen.

YouTube Kanal von Thomas der Sparkojote

Thomas der Sparkojote

 

9 Responses

  1. D
    Daniel Saxer sagt:

    Hallo Thomas, ich finde dieses Segment bei welchen du die Abstimmungen hinterfragst sehr abwechslungsreich. Ich finde es erfrischend wenn die Thematik auch mal von einem Investor anstelle eines Politikers vorgestellt wird. Je mehr Blickwinkel desto einfach ist die eigene Meinungsbildung.

    Ich persönlich habe auch gegen die Stempelsteuer gestimmt. Für mich war jedoch ausschlaggebend dass wir etwas gegensteuern gegen die Anhebung der Besteuerung der Firmen auf die internationalen 15% um den WIrtschaftsstandort international attraktiv zu halten.

  2. D
    David sagt:

    Hallo Thomas

    Vielen Dank für diesen Artikel.
    Ich bin mit deiner Hauptargumentation, die Emissionsabgabe sei abzuschaffen, da das Einkommen der Investoren bereits versteuert wurde, jedoch nicht einverstanden.

    Dieses Argument könnte man auch 1:1 auf die Mehrwertsteuer und die Vermögenssteuer anwenden. Auf meinen Lohn zahle ich nämlich Einkommenssteuern. Gebe ich mein Geld aus, für was auch immer, zahle ich zusätzlich die 7.7 bzw. 2.5% Mehrwertsteuern, obwohl ich bereits Einkommenssteuern bezahlt habe. Wenn ich das Geld zunächst auf meinem Sparkonto spare und erst danach ausgebe, zahle ich sogar dreimal Steuern. Die Einkommenssteuern, die Vermögenssteuern und dann noch die Mehrwertssteuer.
    Noch absurder wird es, wenn man bedenkt, dass mein Arbeitgeber das Geld, das ich als Lohn ausbezahlt bekomme, wohl ebenfalls als Einkommen bereits versteuert hat. Er muss es ja auch zuerst verdienen.
    So gesehen könnte man die Einkommens-, Vermögens- und Mehrwertssteuer für Privatpersonen ebenfalls abschaffen und nur noch juristische Personen besteuern…

    Die Stempelabgabe wurde ursprünglich als Pendant der Mehrwertssteuer für die Banken- und Versicherungsbranche eingeführt, da diese von der Mehrwertssteuer nicht betroffen sind. Wenn man die Stempelsteuer abschafft, müsste man im Gegenzug auch die Mehrwertssteuern streichen. Ich sehe nicht, weshalb Unternehmen steuerlich entlastet werden sollten und Privatpersonen nicht.

    Zudem ist die Emissionsabgabe mit 1% eine eher moderate Steuer, besonders wenn man es mit der Einkommenssteuern für Privatpersonen vergleicht. Nimmt ein Unternehmen neues Eigenkapital von 1.1 Mio auf, zahlen sie darauf 1000 CHF Steuern (wegen dem Freibetrag von 1 Mio). Ich bezweifle also, dass diese Steuer für die Wirtschaft eine hemmende Wirkung hat bzw. eine Abschaffung zu mehr Investitionen führt.

    • @David

      Ich sehe Investitionssteuer vs Konsumentensteuer deutlich anders. MwSt. Ist eine Konsumsteuer, die Emissionsabgabe eine Investitionssteuer.

      Ich finde Konsum soll besteuert werden, Luxusgüter gerne auch mehr. Dinge für den täglichen bedarf weniger.

      Investitionen sollten wenn möglich gar nicht besteuert werden, erst der daraus resultierende Gewinn. In diesem Fall wenn das Unternehmen am Ende einen Jhresabschluss macht und dieserr Positiv ausfällt.

      Danke für deinen Input! Es ist immer spannend andere Ansichten zu sehen.

      LG
      Thomas

      • D
        David sagt:

        Danke für deinen Input. Wie stehst du dann zur Einkommens- und Vermögenssteuer? Würdest du diese ebenfalls abschaffen wollen und dafür die MwSt erhöhen?

      • @David spannende Idee, die durchaus eine überlegung wert sein könnte. Müsste halt die jeweiligen Defizite aufheben/ausgleichen. Dann auf jedenfall.

    • R
      Roger sagt:

      Das Löhne bereits vom Arbeitgeber versteuert wurden ist schlichtweg falsch. Löhne kann der Arbeitgeber als Aufwand abziehen und werden nicht versteuert. Anders wären hier die Dividenden, jene wurden zuerst von der Firmaals Gewinn versteuert und müssen danach vom Aktionär nochmals (wenn aktuell auch mit verringertem Steuersatz) nochmals als Einkommen versteuert werden.

      • D
        David sagt:

        @Roger

        Sorry, mein Fehler. In diesem Fall müsste man alle Steuern bis auf die Einkommenssteuer abschaffen, da sonst jeder Franken doppelt besteuert wird. Kann man schon machen. Die Steuern für natürliche Personen würden dann aber sehr stark steigen… und warum sollte ich dann noch arbeiten?

    • R
      Raphael sagt:

      Ich stimme hier dem Thomas zu: Steuern, die Arbeit bestrafen, sollten abgeschafft werden.
      Am Ende ist es doch so, dass jemand sich immer überlegen muss, wie viel er arbeitet anhand der Steuer, denn Steuern sind nun mal in erster Linie ein Instrument der Strafe analog zur Busse oder Gefängnishaft.
      Das heisst: Wenn sich das Individuum überlegt ob es jetzt mehr Risiko eingehen soll als Unternehmer, dann berücksichtigt es natürlich auch die Steuern dabei und lässt dann einfach die Investition oder das Startup sein.
      Ich habe selbst schon zwei Startups gegründet und wäre intellektuell in der Lage nun noch ein Drittes zu gründen.
      Inzwischen habe ich aber immer weniger Lust dazu, weil gefühlt die Gesellschaft will, dass ich nicht so viel arbeite und mich um meine Kinder kümmere, dafür aber nur das Minimum arbeite (am besten max 30 Stunden pro Woche).
      Würden also Schritt für Schritt Steuern auf Arbeit abgeschafft werden, würde ich wieder mehr arbeiten und mehr an innovativen Produkten arbeiten. Eine Überlegung ist für mich auch die OECD zu verlassen in die steuerfreie Welt der Digitalnomaden.

    • A
      Alain Surlemur sagt:

      Da Muss ich dir widersprechen.

      Die Stempelsteuer ( auf Kantonsebene ) gibt es seit 1803. 1917 wurde das Recht zur Erhebung dieser Steuer dem Bund übertragen. Die Mehrwertsteuer gibt es in der Schweiz seit 1995, die Vorgängersteuer ( Warenumsatzsteuer ) wurde 1941 eingeführt. Schau dir die Daten an und vergleiche es mit dem Geschichtsbuch. Merkst du was?
      Wenn du schon dabei bist schau dir auch die „Wehrsteuer“, heute „Direkte Bundessteuer“ an, die auch in Kriegszeiten „befristet“ eingeführt wurde….

      Versuch mal den Bürokraten und Umverteilern eine Einnahmequelle wegzunehmen, du wirst dich wundern.

      So gesehen mache ich mir wenig Hoffnung dass diese Abstimmung in Thomas‘ Sinn ausgeht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

🎙️ Finanzrudel Podcast 🎧

Finanzrudel Podcast mit Thomas Brandon Kovacs