3a-Säule Nachträgliche Einzahlungen ab 2025 möglich
Ab 2025 wird es in der Schweiz möglich sein, bis zu 10 Jahre rückwirkend in die 3a-Säule einzuzahlen. Diese Nachricht sorgt für Aufsehen, denn die steuerlich begünstigte Vorsorge gewinnt dadurch eine neue Dimension. Doch wie genau funktioniert das, und für wen lohnt sich diese Neuerung? Lass uns das Ganze genauer betrachten.
Was ist die 3a-Säule und warum ist sie wichtig?
Die 3a-Säule gehört zum schweizerischen Vorsorgesystem und ermöglicht es Erwerbstätigen, steuerbegünstigt für das Alter zu sparen. Dabei gelten jährliche Maximalbeträge, die steuerlich abziehbar sind. Im Jahr 2025 wird dieser Betrag voraussichtlich auf 7’258 Franken steigen.
Die Neuerung: Nachträgliche Einzahlungen ab 2025
Ab 2025 dürfen Erwerbstätige, die in den vergangenen Jahren die maximal zulässigen Beiträge nicht ausgeschöpft haben, fehlende Beträge nachzahlen – und das bis zu 10 Jahre rückwirkend. Auf den ersten Blick klingt das wie ein Gewinnspiel für alle, die ihre Vorsorge bisher vernachlässigt haben. Doch es gibt Einschränkungen:
Wer kann profitieren?
- Nur Erwerbstätige, die in den betroffenen Jahren nicht vollständig in die 3a-Säule eingezahlt haben.
- Es gilt das Doppelte des maximalen Jahresbetrags als Höchstgrenze pro Jahr. Beispiel: Im Jahr 2026 kannst du maximal den Betrag für 2025 und 2026 einzahlen.
Berechnungen: Wie viel kannst du wirklich herausholen?
Lass uns ein Szenario durchspielen:
Ohne nachträgliche Einzahlung
Ein Anleger, der jedes Jahr den Maximalbetrag einzahlt, könnte bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 7 % über 37 Jahre etwa 734’000 Franken ansparen.
Mit nachträglicher Einzahlung
Wenn du beispielsweise drei fehlende Jahre à 6’883 Franken (altes Maximum) nachzahlst, erhöht sich dein Bruttokapital bei gleicher Rendite auf über 1 Million Franken. Doch Achtung: Diese Berechnung gilt nur, wenn du ab 2025 noch Lücken hast, denn vollständig gezahlte Beiträge aus der Vergangenheit können nicht rückwirkend eingezahlt werden.
Die Einschränkungen im Detail
Es gibt jedoch einige Haken bei der neuen Regelung:
Maximale Nachzahlungen pro Jahr
- Du kannst nicht einfach 10 Jahre à 7’258 Franken in einem Jahr nachholen.
- Nur das Doppelte des jeweiligen Maximalbetrags kann pro Jahr eingezahlt werden.
Nur unvollständige Beiträge zählen
- Wenn du in den Jahren bis 2024 bereits den Maximalbetrag eingezahlt hast, kannst du nicht profitieren.
- Für alle anderen, die weniger oder gar nichts einzahlten, bietet sich eine Chance.
Was bedeutet das steuerlich?
Die 3a-Säule ist besonders attraktiv, weil Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Rückwirkende Einzahlungen bedeuten also auch steuerliche Rückvergütungen für die entsprechenden Jahre. Allerdings gilt auch hier: Der effektive Steuervorteil hängt von deinem Einkommen und deinem Wohnkanton ab.
Risiken und mögliche Stolperfallen
Trotz der vielversprechenden Neuerung gibt es auch kritische Punkte:
Steuerliche Änderungen
Die 3a-Säule ist immer wieder Ziel von Diskussionen über Steuererhöhungen bei Kapitalbezug. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Änderungen die Attraktivität der Säule beeinträchtigen könnten.
Langfristige Planung nötig
Wer rückwirkend einzahlen will, sollte frühzeitig planen. Die jährlichen Maximalbeträge und steuerlichen Vorteile sollten genau kalkuliert werden, um das Beste aus dieser Möglichkeit herauszuholen.
Strategien für die 3a-Säule: Was du tun solltest
1. Lücken identifizieren
Überprüfe, ob du in den letzten Jahren deine Beiträge vollständig eingezahlt hast. Nur dann kannst du von der neuen Regelung profitieren.
2. Maximale Einzahlungen nutzen
Ab 2025 solltest du jedes Jahr den Maximalbetrag einzahlen, um zukünftige Nachzahlungen zu minimieren.
3. Diversifikation beachten
Nutze Anbieter wie Frankly oder andere, die dir eine breite Auswahl an Anlagestrategien für deine 3a-Säule bieten. Eine Aktienquote kann langfristig die Rendite erheblich steigern.
Aktuelle Marktlage: Trump, Bitcoin und die Börse
Interessanterweise zeigt sich, dass politische Ereignisse wie der Wahlsieg von Donald Trump auch Auswirkungen auf die Börsen haben. Am 6. November erlebte das Portfolio von Sparern, die in Aktien und Kryptowährungen investieren, einen deutlichen Sprung. Bitcoin und andere Assets profitierten vom wirtschaftsfreundlichen Image Trumps.
Fazit: Chance oder Enttäuschung?
Die neue Möglichkeit, rückwirkend in die 3a-Säule einzuzahlen, ist zweifellos eine interessante Entwicklung für alle, die in der Vergangenheit nicht die Maximalbeträge genutzt haben. Doch wer bereits fleissig einbezahlt hat, geht leer aus. Wichtig ist, dass du die Regeln und Einschränkungen verstehst, bevor du deine Strategie anpasst.
Nutze diese Chance weise – aber behalte immer mögliche steuerliche Änderungen im Hinterkopf. Es bleibt spannend, wie sich die 3a-Säule in den kommenden Jahren entwickeln wird!
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9 Responses
Hallo Thomas
Wie ich verstanden habe, wenn ich z.B. im Jahr 2021 bis 2024 nicht in die Säule 3a eingezahlt habe, kann ich dies in 2025 nachträglich tun? Ist das richtig?
Nein Falsch, es wird ab nächsten Jahr neu gezählt…
In der Schweiz erwerbstätige Personen, die ab 1.1.2025 nicht jedes Jahr die für sie maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a einbezahlt haben, können diese Beiträge künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend noch einzahlen und diese Einkäufe von den Steuern abziehen.
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/einkaeufe-saeule-3a.html
Falsch. Erst ab 2026 können Beiträge für 2025 nachgezahlt werden. Frühere Beiträge können nicht nachbezahlt werden.
Schade. Danke
@Sparkojote
Ab wann ist ein Einkauf in die Säule 3a möglich?
Einkäufe sind möglich für Beitragslücken, die nach Inkrafttreten der Vorlage entstehen. Also konkret: Zum ersten Mal kann im Steuerjahr 2026 ein Einkauf für eine Beitragslücke aus 2025 gemacht werden.
Hi Ngoc
So wie ich den Text von Thomas verstanden habe ,kannst du ab 2025 deine 3a Säule von 2021-2024 nachträchlich einzahlen, ABER; du kannst dies nur so tun:
Jahr 2025: 2021+2025
Jahr 2026: 2022+2026
Jahr 2027: 2023+2027
Jahr 2028: 2024+2028
Du kannst einfach den Maximalbetrag von den alten Jahren einzahlen + der Miximalbetrag vom aktuellen Jahr.
@Andre
Nein leider nicht, sondern du kannst ab 2026, z.B. das Jahr 2025 nachzahlen. 2025 wird das erste Jahr sein das du nachzahlen darfst.
LG
Thomas
Danke dir Thomas
Hallo Thomas
In den Kommentaren hat es sich bereits aufgeklärt, trotzdem möchte ich folgendes anmerken:
Auf den Satz „Wenn du in den Jahren bis 2024 bereits den Maximalbetrag eingezahlt hast, kannst du nicht profitieren.“ folgt die Textstelle „Für alle anderen, die weniger oder gar nichts einzahlten, bietet sich eine Chance.“. In meinen Augen ist das – speziell für Personen, die nur deinen Text lesen – sehr irreführend. Denn es impliziert, dass wenn man bis 2024 nicht den Maximalbetrag einbezahlt hat, nachzahlen kann. Wie wir aber alle wissen, ist das nicht der Fall.
Generell finde ich den Text bei diesem Thema deutlich irreführender und unklarer als dein Video.
Ein weiteres Beispiel dafür ist dein Rechenbeispiel. Für mich ist da nicht wirklich ersichtlich, dass die beiden Beispiele nicht den gleichen Zeithorizont haben. Es wirkt so, als wäre beim ersten Beispiel über 10 Jahre hinweg der Maximalbetrag einbezahlt worden. Wirklichkeit ist jedoch, dass du nur von 7 Jahren ausgehst und dann beim zweiten Beispiel die fehlenden drei Jahre nachbezahlst.
Im Video alles super erklärt. Die Textform ist dann aber doch ziemlich irreführend. Grafiken (wie im Video) könnten helfen.
Hoffe ich bin dir nicht zu fest auf die Füsse gestanden 🙂
Danke dir für deinen Content – schaue mir gerne die Videos an.