AHV Rente im Ausland – so funktioniert die AHV Auszahlung bei Auswanderung

AHV Rente im Ausland – so funktioniert die AHV Auszahlung bei Auswanderung

AHV Rente im Ausland - so funktioniert die AHV Auszahlung bei Auswanderung

Wer in der Schweiz Anspruch auf eine Pension hat, kann sich die AHV Rente im Ausland auszahlen lassen. Wie das funktioniert und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen erfährst du hier!

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Grundsätzlich kann die AHV-Rente im Ausland ausgezahlt werden
  • Nicht-Schweizer mit AHV-Anspruch können ihre Rente im Ausland nur erhalten, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht
  • Das ist etwa für die meisten EU-Staaten, USA, Kanada und viele weitere der Fall
  • Möchtest du die AHV-Rente im Ausland erhalten, musst du deinen Umzug an die Ausgleichskasse melden

Kann ich die AHV Rente im Ausland erhalten?

Hast du in der Schweiz gelebt und/oder gearbeitet, wirst du mit ziemlicher Sicherheit einen Anspruch auf die Alters- und Hinterlassenenvorsorge AHV erworben haben. Immerhin  bildet sie den wichtigsten Teil der Schweizer Rentenversicherung und ist verpflichtend. Männer ab 65 und Frauen ab 64 Jahren können in den Ruhestand gehen und erhalten fortan eine Rente, die ihren jeweiligen Einzahlungen entspricht. 

Du möchtest deine Rente lieber am Strand geniessen, statt in den Schweizer Bergen? Kein Problem! Es ist grundsätzlich möglich, die AHV-Rente im Ausland zu erhalten. Die Schweiz macht dabei keinen Unterschied, in welches Land sie deine Pension überweist. Das bietet dir zahlreiche Möglichkeiten, deinen eigenen Ruhestand individuell zu planen und zu geniessen!

Das gilt für Nicht-Schweizer

Während die AHV-Rente im Ausland für Schweizer Staatsbürger jederzeit möglich ist, gelten für ausländische Bürger andere Regeln. Wer in der Schweiz gelebt oder gearbeitet und dadurch einen AHV-Anspruch erworben hat, kann sich diesen unter Umständen ebenfalls ins Ausland auszahlen lassen – auch wenn er oder sie kein Schweizer Staatsbürger ist. 

Dabei ist das Herkunftsland entscheidend: Wenn das Land, dessen Staatsbürgerschaft du besitzt, ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz geschlossen hat, steht deiner AHV-Rente im Ausland nichts im Weg. Das gilt zum Beispiel für fast alle Länder der Europäischen Union und vielen weitere. 

Mit diesen Ländern hat die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen:

EU-Staaten (ausser Rumänien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Polen)
AustralienBosnien und HerzegowinaBrasilienChileGrossbritannien
IndienIsraelJapanKanada/QuebecKosovo
LiechtensteinMontenegroNordmazedonienNorwegenPhilippinen
San MarinoSerbienSüdkoreaTunesienTürkei
UruguayUSAVolksrepublik China ohne Hongkong MacaoTaiwan

Hat dein Heimatland kein solches Abkommen, ist die Auszahlung der AHV-Rente im Ausland leider nicht möglich. Dein Anspruch verfällt in diesem Fall, sofern du deinen Ruhestand nicht in der Schweiz verbringst – eine AHV-Auszahlung bei Auswanderung ist dann nicht verfügbar. 

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Sonderfall Hinterbliebenenrente

Auch für die Hinterbliebenenrente gelten noch einmal andere, recht grosszügige Regeln. Für die Frage, ob du als Hinterbliebener die AHV-Rente im Ausland beziehen kannst, ist nicht deine eigene Nationalität, sondern die der verstorbenen Person entscheidend!

War die Person ein Staatsbürger der Schweiz oder eines Staates, der mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann der/die Hinterbliebene die AHV-Rente im Ausland beziehen. Das gilt auch dann, wenn die hinterbliebene Person selbst kein Schweizer oder Staatsbürger mit Sozialversicherungsabkommen ist!

AHV-Auszahlung bei Auswanderung – so funktioniert’s!

Möchtest du deine Schweizer AHV-Rente im Ausland erhalten, musst du diesen Schritt zunächst den zuständigen Behörden melden. Als Erstes solltest du dich dazu an die kantonale Ausgleichskasse wenden, die bisher für dich zuständig war. 

Diese wird deine Akte sowie einen Antrag auf AHV-Rente nach Auswanderung an die schweizerische Ausgleichskasse in Genf übermitteln, da eine AHV-Rente im Ausland hier zentral geregelt wird. Die SAK prüft zuerst deinen Antrag auf eine AHV-Rente im Ausland. Sind die Voraussetzungen erfüllt, sorgt sie auch für die AHV-Auszahlung bei Auswanderung; deine bisherige, kantonale Ausgleichskasse ist dann nicht mehr für dich zuständig.  

Die SAK wird nun die AHV-Rente im Ausland an dich auszahlen. Dabei kannst du deinen Wohnort/den Ort, an den das Geld fliessen soll, frei wählen. Es muss sich jedoch um ein Bankkonto handeln, dass an das internationale Bankennetzwerk (IBAN) angeschlossen ist, da deine AHV-Auszahlung auch bei Auswanderung immer via Überweisung erfolgt! 

In der Regel wird die AHV-Rente im Ausland in der jeweiligen Landeswährung ausgezahlt. Das heisst: Wenn du deinen Ruhestand zum Beispiel in Spanien verbringst, erhältst du die Zahlung in Form von Euro. Wanderst du hingegen nach Kanada aus, gibt es die Rente in kanadischen Dollar. 

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Wie hoch ist die AHV Rente im Ausland?

Wie hoch deine Rente ausfällt, hat nichts mit dem jeweiligen Land zu tun, in dem du sie empfängst. Entscheidend ist hier die Höhe deiner Einzahlung und die Jahre der Beitragszahlung. Aus ihnen, sowie einigen zusätzlichen Faktoren, wird dein Rentenbetrag errechnet. 

Entscheidest du dich, deine AHV-Rente im Ausland zu beziehen, wird man dir genau diesen Betrag zusenden. Es hat keine Auswirkung auf den Betrag, ob du die AHV-Rente nach Auswanderung oder in der Schweiz selbst erhältst. Lediglich durch die Umrechnung in Fremdwährungen kann es zu einem minimalen Verlust kommen. 

In der Praxis kannst du selbst mit einer mittelmässigen oder niedrigen Schweizer AHV-Rente im Ausland oft sehr gut leben. Vor allem in günstigen Ländern ermöglicht dir deine Pension ein sehr entspanntes Leben. Kein Wunder, dass sich recht viele Schweizer für ein solches, sorgloses Leben entscheiden und ihre AHV-Rente im Ausland beziehen!

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur AHV Rente im Ausland

1. Kann ich die AHV Rente im Ausland beziehen?

Ja, die AHV-Rente kann auch im Ausland bezogen werden. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person ein Schweizer Staatsbürger oder Bürger eines Landes ist, dass mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. 

2. Welche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz?

Die Schweiz hat Sozialversicherungsabkommen mit den EU-Staaten (ausser Rumänien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Polen), Australien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Grossbritannien, Indien, Israel, Japan, Kanada/Quebec, Kosovo, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Philippinen, San Marino, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA, Volksrepublik China ohne Hongkong, Macao, Taiwan.

3. Wie hoch ist die AHV-Rente im Ausland?

Die Höhe der AHV-Rente im Ausland entspricht dem Wert in der Schweiz. Für die Behörden macht es keinen Unterschied, wo du deine Rente beziehst – sie zahlen dieselbe Summe, nur eben in die jeweilige Landeswährung umgerechnet. 

4. Kann ich nach AHV-Rente nach Auswanderung erhalten?

Wenn du Rentenbeiträge in der Schweiz gezahlt und für den Empfang der AHV-Rente im Ausland qualifiziert bist (Schweizer Staatsbürger oder Staatsbürger eines Landes mit Sozialversicherungsabkommen), kannst du die AHV-Rente auch nach Auswanderung erhalten. 

5. Was muss ich tun, um AHV-Rente im Ausland zu erhalten?

Für die AHV-Rente im Ausland ist zunächst eine Meldung an deine kantonale Ausgleichskasse nötig. Sie gibt deine Akte an die Schweizerische Ausgleichskasse weiter. Dein Antrag wird geprüft und, falls positiv, deine AHV-Rente im Ausland ausgezahlt. 

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Finanzrudel

 

2 Responses

  1. R
    Roland sagt:

    danke für den Beitrag. Interessant wäre, wo und wie man die AHV-Rente steuerfrei beziehen kann. Dito für PK.

    • @Roland

      Danke für die Idee, das wäre sicher auch spannend. Aktuell wüsste ich das nicht und müsste auch nochmal über die Bücher.

      Ungarn ist soweit ich weiss aber so, Nagel mich nicht drauf fest. Aber meine Oma zahlt soweit ich weiss keine Steuern dort und sie bezieht AHV und PK Rente.

      Aber vielleicht täusche ich mich auch, genau gefragt habe ich nicht.

      LG
      Thomas

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