AHV-Reform: AHV 21, Referenzalter und die 13. AHV-Rente
Die AHV-Reform AHV 21 ist keine Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht. Sie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten, und seit 2026 kommt die 13. AHV-Rente dazu. Dieser Beitrag zeigt, was heute gilt und wen es wie trifft.
Vorweg die Einordnung: AHV 21 hat drei Dinge verändert — das Referenzalter der Frauen, die Flexibilität beim Bezug und die Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Was danach kam, war eine Volksabstimmung mit einem Ergebnis, das kaum jemand erwartet hatte.
Stand: Oktober 2026. Die Renten in diesem Beitrag sind die Werte ab dem 1. Januar 2027, die der Bundesrat am 2. Oktober 2026 beschlossen hat (plus rund 1,59 Prozent). Bis Ende 2026 gelten noch CHF 1’260 Minimalrente, CHF 2’520 Maximalrente und CHF 3’780 für Ehepaare. Der Mindestbeitrag steigt 2027 von CHF 530 auf CHF 541 im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- AHV 21 wurde am 25. September 2022 an der Urne angenommen und gilt seit dem 1. Januar 2024.
- Das Referenzalter der Frauen steigt seit 2025 um drei Monate pro Jahr; 2026 sind es 64 Jahre und 6 Monate (Jahrgang 1962), ab 2028 gilt für alle 65.
- Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten Ausgleichsmassnahmen: einen Rentenzuschlag oder günstigere Vorbezugssätze.
- Der Rentenbezug ist flexibel geworden: Vorbezug ab 63, Aufschub bis 70, und beides auch nur für einen Teil zwischen 20 und 80 Prozent.
- Die 13. AHV-Rente wird seit 2026 jeden Dezember ausbezahlt, erstmals im Dezember 2026.
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Das Referenzalter: 65 für alle, schrittweise
AHV 21 hat den Begriff Rentenalter durch Referenzalter ersetzt — nicht aus Kosmetik, sondern weil der Bezug seither flexibel ist und 65 nur noch der Bezugspunkt ist.
Für Männer lag das Referenzalter schon vorher bei 65. Für Frauen steigt es seit dem 1. Januar 2025 schrittweise um drei Monate pro Jahrgang:
| Jahr | Referenzalter | Betrifft Frauen mit Jahrgang |
|---|---|---|
| 2025 | 64 Jahre und 3 Monate | 1961 |
| 2026 | 64 Jahre und 6 Monate | 1962 |
| 2027 | 64 Jahre und 9 Monate | 1963 |
| ab 2028 | 65 Jahre | 1964 und jünger |
Frauen mit Jahrgang 1960 und früher sind nicht betroffen; für sie galt und gilt 64.
Die Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gehören zur Übergangsgeneration. Sie haben die Wahl zwischen zwei Massnahmen — und zwar nur eine von beiden:
- Rentenzuschlag. Wer die Altersrente ab dem Referenzalter oder später bezieht, erhält einen lebenslangen Zuschlag. Seine Höhe hängt vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen, von der Rentenskala und vom Jahrgang ab. Er unterliegt nicht der Plafonierung bei Ehepaaren.
- Günstigere Vorbezugssätze. Wer die Rente vorbezieht, verliert den Zuschlag, zahlt dafür aber eine kleinere Kürzung als die ordentlichen Sätze. Wie klein, hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen im Zeitpunkt des Vorbezugs ab.
Beides gleichzeitig geht nicht. Wer vorbezieht, hat keinen Anspruch auf den Zuschlag. Frauen dieser Jahrgänge können die Rente zudem bereits ab 62 vorbeziehen statt ab 63.
Die genaue Höhe des Zuschlags lässt sich nicht pauschal angeben — sie wird individuell berechnet. Das amtliche Berechnungsbeispiel im Merkblatt 3.01 nennt für eine Frau mit Jahrgang 1962 und einem massgebenden Einkommen von CHF 36’288 einen Zuschlag von CHF 80 im Monat.
Flexibler Rentenbezug: die grösste praktische Änderung
Für alle unter 63 ist das der wichtigste Teil von AHV 21. Der Bezug der Altersrente ist seither deutlich beweglicher:
| Möglichkeit | Regel |
|---|---|
| Vorbezug | ab 63 Jahren, Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 ab 62; höchstens zwei Jahre |
| Kürzung beim Vorbezug | 6,8 Prozent nach einem Jahr, 13,6 Prozent nach zwei Jahren, monatlich abgestuft ab 0,6 Prozent |
| Aufschub | mindestens ein Jahr, höchstens fünf; spätestens ein Jahr nach dem Referenzalter anmelden |
| Zuschlag beim Aufschub | 5,2 Prozent nach einem Jahr bis 31,5 Prozent nach fünf Jahren |
| Teilbezug | 20 bis 80 Prozent der Rente, in ganzen Prozenten; einmal änderbar |
| Kombination | Teil vorbeziehen und den Rest aufschieben ist möglich |
Der Teilbezug ist die eigentliche Neuerung. Früher galt alles oder nichts; heute kannst du zum Beispiel mit 63 die Hälfte der Rente beziehen, das Pensum reduzieren und den Rest bis 67 aufschieben. Auch Erwerbseinkommen nach dem Referenzalter kann die Rente noch erhöhen — dafür braucht es allerdings einen Antrag auf Neuberechnung und in der Regel den Verzicht auf den AHV-Freibetrag.
Die Finanzierung: Mehrwertsteuer statt Lohnprozente
Zur Reform gehörte eine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. Der Normalsatz stieg per 1. Januar 2024 von 7,7 auf 8,1 Prozent, der reduzierte Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent und der Sondersatz für Beherbergung von 3,7 auf 3,8 Prozent.
Bemerkenswert daran: Die Lohnbeiträge blieben unverändert bei 10,6 Prozent. Bezahlt wird die Reform also über den Konsum, nicht über die Löhne.
Die 13. AHV-Rente: der Entscheid vom März 2024
Am 3. März 2024 hat die Schweiz die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen — die erste Sozialinitiative der Schweizer Geschichte, die an der Urne durchkam. Seit 2026 wird sie ausbezahlt.
- Anspruch hat, wer im Dezember eine Altersrente bezieht.
- Die Auszahlung erfolgt als Zuschlag zur Dezemberrente, erstmals im Dezember 2026.
- Die Höhe entspricht einem Zwölftel der Summe aller von Januar bis Dezember ausbezahlten Altersrenten, also 8,3333 Prozent je Monat.
- Bei der Maximalrente sind das CHF 2’560, bei einem Ehepaar am Plafond CHF 3’840.
- Hinterlassenen-, Invaliden- und Kinderrenten werden weiterhin zwölfmal ausbezahlt.
Wer erst im Lauf des Jahres in Rente geht, bekommt entsprechend weniger, weil nur die tatsächlich ausbezahlten Monate zählen. Auch eine plafonierte oder wegen Vorbezug gekürzte Rente wirkt sich auf die 13. Rente aus — sie bemisst sich an dem, was ausbezahlt wurde, nicht an der ungekürzten Rente.
Die Renteninitiative und wie es weitergeht
Ebenfalls am 3. März 2024 zur Abstimmung kam die Renteninitiative, die das Referenzalter auf 66 Jahre erhöhen und anschliessend an die Lebenserwartung koppeln wollte. Sie wurde deutlich abgelehnt.
Damit steht die Schweiz vor einer Lage, die sich in einem Satz zusammenfassen lässt: höhere Leistungen beschlossen, höheres Rentenalter abgelehnt, Finanzierung offen. Der Bundesrat muss dem Parlament regelmässig Vorlagen zur Stabilisierung unterbreiten; welche davon Mehrheiten finden, ist offen.
Was ich daraus ableite und was nicht: Ich mache keine Prognose darüber, wie die AHV in zwanzig Jahren aussieht — das kann niemand seriös. Was ich sagen kann: Die Bandbreite möglicher Entwicklungen ist grösser geworden, nicht kleiner. Und wer sich für die eigene Planung nur auf die erste Säule verlässt, wettet auf ein politisches Ergebnis.
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Was AHV 21 für dich konkret heisst
| Wenn du … | … dann |
|---|---|
| Frau bist, Jahrgang 1961 bis 1963 | gilt für dich ein Referenzalter zwischen 64 Jahren und 3 Monaten und 64 Jahren und 9 Monaten |
| Frau bist, Jahrgang 1961 bis 1969 | hast du Anspruch auf einen Rentenzuschlag oder auf günstigere Vorbezugssätze — aber nicht auf beides |
| Frau bist, Jahrgang 1964 oder jünger | gilt für dich das Referenzalter 65 wie für Männer |
| früher aufhören willst | kannst du ab 63 vorbeziehen, mit 6,8 oder 13,6 Prozent lebenslanger Kürzung |
| länger arbeiten willst | kannst du bis fünf Jahre aufschieben, mit bis zu 31,5 Prozent Zuschlag |
| schrittweise reduzieren willst | kannst du 20 bis 80 Prozent der Rente beziehen und den Rest später |
| bereits Rente beziehst | bekommst du seit 2026 jeden Dezember eine 13. Altersrente |
Was sich nicht geändert hat: die Rentenformel, die Beträge der Minimal- und Maximalrente, der Plafond für Ehepaare und die Bedeutung der Beitragsjahre. Die Grundrechnung der AHV ist dieselbe geblieben — siehe AHV Rente 2026.
Häufige Fragen
Was hat die AHV-Reform AHV 21 geändert?
Drei Dinge: das Referenzalter der Frauen steigt schrittweise von 64 auf 65, der Rentenbezug wurde flexibel (Vorbezug ab 63, Aufschub bis 70, Teilbezug zwischen 20 und 80 Prozent), und die Mehrwertsteuer wurde per 1. Januar 2024 leicht erhöht. Die Reform gilt seit dem 1. Januar 2024.
Welches Referenzalter gilt 2026 für Frauen?
64 Jahre und 6 Monate, das betrifft den Jahrgang 1962. 2027 sind es 64 Jahre und 9 Monate für den Jahrgang 1963, ab 2028 gilt für alle 65 Jahre.
Wer gehört zur Übergangsgeneration?
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969. Sie erhalten entweder einen lebenslangen Rentenzuschlag, wenn sie die Rente ab dem Referenzalter beziehen, oder günstigere Kürzungssätze beim Vorbezug. Beides zusammen geht nicht.
Ab wann gibt es die 13. AHV-Rente?
Seit 2026. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026, als Zuschlag zur Dezemberrente. Anspruch hat, wer im Dezember eine Altersrente bezieht.
Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?
Sie entspricht einem Zwölftel der Summe aller Altersrenten, die von Januar bis Dezember ausbezahlt wurden. Bei der Maximalrente sind das CHF 2’560, bei einem Ehepaar am Plafond CHF 3’840.
Steigt das Rentenalter auf 66?
Nein. Die Renteninitiative, die das Referenzalter auf 66 Jahre erhöhen und danach an die Lebenserwartung koppeln wollte, wurde am 3. März 2024 deutlich abgelehnt. Wie die AHV langfristig finanziert wird, ist damit offen.
Quellen
- Merkblatt 3.01 «Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV», Stand 1.1.2026
- Merkblatt 3.04 «Flexibles Rentenalter», Stand 1.1.2026
- Kreisschreiben über die 13. Altersrente, gültig ab 1.1.2026
- Bundesrat, Medienmitteilung «AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken» vom 2. Oktober 2026
- Informationsstelle AHV/IV: Stabilisierung der AHV (AHV 21)
Quellen am 15. September 2026 abgerufen, die Werte für 2027 am 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung und keine Vorsorge-, Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Auskunft deiner Ausgleichskasse.




















