3 Säulen Prinzip – Eine stabile Altersvorsorge

3 Säulen Prinzip – Eine stabile Altersvorsorge

3 Säulen Prinzip – Eine stabile Altersvorsorge

Ein langes und glückliches Leben ist ein Ziel, das wir uns alle erfüllen wollen. Altersvorsorge ist das Stichwort, um ein Lebensende zu ermöglichen, das frei von finanziellen Nöten ist. 

Das System der Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem sogenannten 3 Säulen Prinzip aus der staatlichen, der beruflichen und der privaten Altersvorsorge. Was genau sind die Säulen? Wie kann ich profitieren? Und wie werden sie finanziert? Das 3 Säulen Prinzip der Schweiz einfach erklärt!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das 3 Säulen Prinzip ist das zentrale Prinzip der Altersvorsorge in der Schweiz.
  • Die staatliche Altersvorsorge (AHV) ist verpflichtend für alle Menschen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten und soll die Grundbedürfnisse im Alter erfüllen.
  • Die berufliche Altersvorsorge ist für Erwerbstätige teilweise obligatorisch und soll einen angemessenen Lebensstandard im Alter sicherstellen.
  • Private Altersvorsorge ist freiwillig und dient dazu, persönliche Bedürfnisse im Alter individuell zu befriedigen

3 Säulen Prinzip einfach erklärt: Die staatliche Altersvorsorge

Die erste und grundlegendste Säule der Altersvorsorge in der Schweiz stellt die staatliche Vorsorge dar. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), dazu kommen kleinere Leistungen wie die Ergänzungsleistungen (EL). 

Die staatliche Vorsorge unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, wie in einer Broschüren des Bundesamts für Sozialversicherung erklärt ist. Beitragshöhen, Leistungen und Berechnungsgrundlagen sind eindeutig definiert. Die AHV hat die Aufgabe, die Lebensgrundlagen im Alter abzusichern: Wohnung, Kleidung, Nahrung und weitere Basis-Produkte und -Bedürfnisse sollen mit der AHV abgedeckt werden.

In der AHV sind alle Personen versichert, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, die keinen Unterschied zwischen erwerbstätigen und erwerbslosen Personen macht. 

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Die Beiträge für die staatliche Altersvorsorge in der Schweiz betragen für Arbeitnehmer 8,7 Prozent des Lohns. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Für Nichterwerbstätige und Selbstständige gelten andere Regelungen. Die Beitragspflicht für erwerbstätige Personen dauert vom 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum Berufsende an. Nichterwerbstätige zahlen die Beiträge ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres bis zum Erreichen des Rentenalters.

Durch die AHV werden diverse Leistungen an die Versicherten ausgezahlt. Die Altersrenten kommen Menschen zugute, die das 64. Lebensjahr (Frauen) bzw. das 65. Lebensjahr (Männer) vollendet haben. Hinterlassenenrentengehen – unter entsprechenden Bedingungen – an Witwen und Witwer, geschiedene Väter und Mütter sowie Kinder, deren Vater oder Mutter bereits gestorben ist.

Außerdem wird von der AHV eine Hilflosenentschädigung ausgezahlt. Hilflosigkeit liegt dann vor, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Dinge zu verrichten. Hierzu gehören zum Beispiel Ankleiden, Körperpflege oder Essen. 

Die Finanzierung der staatlichen Altersvorsorge in der Schweiz erfolgt im Umlageverfahren, auch Generationenvertrag genannt. Der erwerbstätige Teil der Bevölkerung zahlt einen gewissen Betrag ein. Dieses Geld geht sofort an die Rentenberechtigten, ohne dass es in irgendeiner Form zwischengelagert wird. Genauso bekommen die heute Erwerbstätigen in Zukunft ihre Rente von den Menschen, die dann erwerbstätig sind. Weiterhin wird die AHV durch einen Teil der Steuergelder finanziert.

Die Finanzierung der AHV hat gleichermaßen Vor- und Nachteile. Das Gute am System: Durch die unmittelbare Weitergabe der Einzahlungen spielt es eine untergeordnete Rolle, welche Teuerung oder welche Zinsentwicklungen der Markt gerade bringt. 

Allerdings stößt das Umlageverfahren dann an seine Grenzen, wenn die Zahl der Rentenbeziehenden im Vergleich zur Zahl der erwerbstätigen Bevölkerung zunimmt, da möglicherweise nicht alle Rentenansprüche ohne Erhöhung der Beiträge gedeckt werden können. Außerdem variiert die Beitragssumme mit der Lohnhöhe, die wiederum vom aktuellen Stand der Wirtschaft abhängig ist. 

3 Säulen Prinzip einfach erklärt: Die berufliche Altersvorsorge

Die zweite Säule der Altersvorsorge in der Schweiz ist die berufliche Altersvorsorge. Sie hat das Ziel, dass der Lebensstandard aus der erwerbstätigen Zeit angemessen weitergeführt werden kann. Das heißt, dass auch über die Grundbedürfnisse hinaus bestimmte Produkte und Dienstleistungen bezahlt werden können, die einen angenehmen Ruhestand ermöglichen können. 

Im Gegensatz zur AHV ist die berufliche Altersvorsorge in der Schweiz nicht verpflichtend – zumindest nicht komplett. Denn wenn eine Person bei einem einzelnen Arbeitgeber mehr als 22.500 Franken verdient, ist sie verpflichtet, in die berufliche Altersvorsorge einzuzahlen. Dieser Teil der beruflichen Vorsorge ist gesetzlich reguliert, insbesondere die Leistungen der Pensionskasse.

Natürlich sind auch andere berufliche Vorsorgemöglichkeiten gegeben. Leistungen und Beiträge variieren hier sehr stark und sind meist vom Einkommen und der Lebenssituation abhängig. Man spricht hier von der überobligatorischen Vorsorge, die nicht für alle Erwerbstätigen verpflichtend ist.

Die Leistung der Pensionskasse erfolgt in Form der Auszahlung einer lebenslangen Rente oder durch einmalige Auszahlung der Leistungen in Kapitalform. Es sind auch Mischformen möglich, jedoch müssen in jedem Fall die gesetzlichen Mindestauszahlungen eingehalten werden. 

Über die Höhe der jährlichen Rentenauszahlung entscheidet der Umwandlungssatz. Dieser ist in der Schweiz seit 2005 auf den Mindestwert 6,8 Prozent festgelegt. Dass bedeutet, dass jährlich 6,8 Prozent des Ersparten in Form der Rente ausgezahlt werden, wenn es sich um die obligatorische berufliche Altersvorsorge handelt.

Bei der überobligatorischen beruflichen Altersvorsorge kann dieser Umwandlungssatz variieren. Insbesondere kann berücksichtigt werden, wie sich die Lebenserwartung verändert. Je höher die Lebenserwartung ist, desto geringer muss der Umwandlungssatz sein, damit die angesparten Beträge bis zum Lebensende reichen. 

Von der staatlichen Altersvorsorge unterscheidet sich die berufliche Vorsorge vor allem durch die Finanzierung. Denn die berufliche Altersvorsorge ist im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Menschen, die bei der Pensionskasse versichert sind, zahlen ihre individuellen Beiträge ein.

Die Beiträge der Versicherten werden angelegt und verzinsen sich entsprechend der aktuellen Marktsituation. Aus diesem Ersparten und den Zinsen entstehen dann die Leistungen, die die Versicherten später ausgezahlt bekommen. Außerdem können freiwillige Beiträge entrichtet werden. Die Höhe der Beiträge wird von den Pensionskassen festgelegt, Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Pensionskasse gezahlt.

Dieses System bringt einen großen Nachteil: Schwankungen in der Verzinsung und Inflation sorgen dafür, dass das ausgezahlte Einkommen unter Umständen kleiner ist als die eingezahlte Summe. Der Vorteil hingegen: Das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentenbeziehenden spielt keine Rolle mehr, weil jede Person ihr eigenes Sparguthaben als Rente ausgezahlt bekommt. 

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3 Säulen Prinzip einfach erklärt: Die private Altersvorsorge

Die dritte und am wenigsten regulierte Säule ist die private Altersvorsorge in der Schweiz. Mit ihr kann sich eine Person auch die Annehmlichkeiten finanzieren, die über staatliche und berufliche Altersvorsorge nicht finanzierbar sind. 

Die private Altersvorsorge in der Schweiz ist vor allem auf persönliche Sparguthaben ausgelegt. Eine Person kann in eine Bank oder eine entsprechende Versicherung einzahlen und diese Beiträge bis zu einer gewissen Höhe vom versteuerten Einkommen absetzen.

Im Rentenfall bekommt der Sparer schließlich seine Einlagen und die Zinsen, die sich darauf ergeben haben, ausgezahlt. Die genaue Höhe der Beiträge und den Ort der Anlage kann der Sparer selbst bestimmten, gesetzliche Regulierungen gibt es wenige.

Der Vorteil der Altersvorsorge in der Schweiz ist, dass hiermit alle Personen ihre individuellen Bedürfnisse erfüllen können. Problematisch daran: Private Altersvorsorge können nur diejenigen Personen durchführen, die genügend Geld haben, um davon monatlich oder jährlich einen Teil zur Seite zu legen. 

An diesem Fall wird gut die Wichtigkeit des Drei-Säulen-Systems klar: Denn für die Menschen, die diesen Teil eben nicht zur Seite legen können, gibt es die anderen beiden Säulen, mit denen die Rente gut und sicher finanziert werden kann. Durch die Vielfältigkeit des Systems kann jederzeit eine solide Altersvorsorge in der Schweiz sichergestellt werden.

Fazit: 3 Säulen Prinzip in der Schweiz

Mit ihrem 3 Säulen Prinzip hat die Schweiz eine sehr stabile und krisensichere Möglichkeit der Altersvorsorge geschaffen. Der Solidaritätsgedanke hinter diesem Prinzip ermöglicht es allen Menschen – Armen wie Reichen – ein Lebensende zu führen, das frei von finanziellen Nöten ist.

Die 3 Säulen der Altersvorsorge sind gut dafür geeignet, um alle persönlichen und individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Die Versicherten haben eine große Auswahl, um sich ihre Rentenzeit zu finanzieren. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum 3 Säulen Prinzip

Auf welchen Säulen basiert die Altersvorsorge in der Schweiz?

Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus drei Säulen: Der staatlichen Altersvorsorge (AHV), der beruflichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge.

Was ist die AHV?

In der Alters- und Hinterlassenenversicherung sind alle Personen versichert, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV zahlt diverse Versicherungsleistungen aus, darunter eine Rente für alte Personen und Zuwendungen an Witwen, Witwer, geschiedene Eltern und Waisenkinder.

Welche Formen der beruflichen Vorsorge gibt es?

Es gibt die obligatorische und überobligatorische Form der beruflichen Vorsorge. Obligatorische Vorsorge müssen diejenigen Erwerbstätigen leisten, deren Einkommen über 22.500 Franken von einem einzelnen Arbeitgeber liegt. Überobligatorische Altersvorsorge kann freiwillig von allen Berufstätigen geleistet werden.

Wie wird die Altersvorsorge finanziert?

Die staatliche Altersvorsorge wird im Umlageverfahren finanziert, bei dem die aktuellen Erwerbstätigen die Renten der aktuellen Rentenberechtigten finanzieren. Berufliche Altersvorsorge basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckungsfinanzierung, bei dem alle Versicherten ihre eigenen Beiträge zuzüglich der Zinsen ausgezahlt bekommen. Bei der privaten Altersvorsorge kann die Finanzierung variieren.

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5 Responses

  1. W
    Warren B. sagt:

    Bist Du eigentlich schon Millionär? Erzähl uns doch mal was darüber!

  2. F
    Frank Marggraff sagt:

    Lieber Sparkojote,
    Vvon solch einem Rentensystem ist Deutschland weit entfernt. Die notwendigen Reformen werden aus Furcht vor dem Wähler nicht angegangen. Stattdessen beschäftigt sich die Politik viel lieber mit der Finanzierung der nach Deutschland einreisenden Wirtschaftsflüchtlinge, die auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung hier leben.

  3. D
    Dani sagt:

    interessant wäre z. b mal eine Aufstellung eines durchschnittlichen pk Kapitals bei 65 mit lohn x und lohn y. denn wie ich bemerkt habe variiert das sehr nach arbeitgeber. somi hätte man einen anhaltspunkt.

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