Freiwillige AHV: Was ist die freiwillige Versicherung AHV?

Freiwillige AHV: Was ist die freiwillige Versicherung AHV?

Freiwillige AHV: Was ist die freiwillige Versicherung AHV?

Bist du mit dem Begriff „Freiwillige AHV“ vertraut? Sie ist ein wichtiges Konzept in der Schweizer Sozialversicherung, denn sie bietet einen vorteilhaften zusätzlichen Versicherungsschutz. 

Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass die freiwillige Versicherung AHV eine zusätzliche Einkommensquelle für Menschen im erwerbsfähigen Alter sein kann. In diesem Blog gehen wir der Frage nach, was die freiwillige Versicherung AHV ist und wie du in Zukunft von ihr profitieren kannst.

In diesem Beitrag geht es um die folgenden Punkte: 

  1. Die freiwillige AHV ist eine attraktive Form der Lebensabsicherung und Altersvorvorsorge 
  2. Deine freiwillige AHV/IV endet automatisch, wenn du eine AHV-Rente erhältst oder in einen Mitgliedstaat der EU/EFTA ziehst.
  3. Der jährliche Beitrag beträgt bei Arbeitnehmern und Selbstständigen 10,1 % deines Einkommens. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr von 5 % auf den fälligen Jahresbeitrag erhoben. 

Was ist die freiwillige Versicherung AHV?

Wenn du schon länger im Ausland lebst und in der Schweiz nicht mehr obligatorisch AHV/IV-versichert bist, kannst du der freiwilligen AHV/IV beitreten. Diese Möglichkeit steht allen offen, die eine starke Verbindung zur Schweiz und zur AHV nachweisen können.

Um der freiwilligen AHV/IV beitreten zu können, musst du beweisen, dass du unmittelbar vor dem Beitritt zur freiwilligen Versicherung mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen versichert warst. Dies schliesst alle Versicherungszeiten ein, die in der Schweiz oder in anderen EU- oder EFTA-Ländern realisiert wurden.

Der Vorteil des Beitritts zur freiwilligen AHV/IV ist, dass du weiterhin einige Leistungen der obligatorischen Versicherung wie Alters- und Invalidenrenten erhalten kannst. Zu diesen Leistungen gehören eine Grundaltersrente, eine Invalidenrente und weitere Leistungen wie Bestattungskosten, Krankenversicherung und Unfallversicherung.

Um die freiwillige AHV/IV zu beantragen, musst du dich zunächst an deine örtliche AHV/IV-Stelle wenden und ihr alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Dazu gehören ein gültiger Reisepass, ein aktueller Beitragsnachweis und eine Erklärung über deine aktuelle Lebenssituation inklusive Adresse. Nachdem die örtliche AHV/IV-Stelle alle Unterlagen erhalten hat, prüft sie deinen Antrag und teilt dir mit, ob du an der Regelung teilnehmen kannst oder nicht.

Wenn du in die freiwillige AHV/IV aufgenommen wurdest, musst du regelmässig Beiträge in die Versicherung einzahlen. Die Beitragssätze richten sich nach deinem Einkommen und werden jährlich angepasst.

Im Ausland zu leben bedeutet nicht, dass du auf die Vorteile der Schweizer AHV/IV verzichten musst. Wenn du der freiwilligen AHV/IV beitrittst, kannst du immer noch einen Teil der Leistungen erhalten, auf die du Anspruch hättest, wenn du in der Schweiz geblieben und weiterhin im Rahmen des obligatorischen Systems versichert wärst.

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Bedingungen, um beizutreten

Eine dieser Bedingungen ist der Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Wenn du diese Art von Staatsbürgerschaft nicht besitzt, kannst du trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst.

Eine dieser Bedingungen ist, dass du deinen Wohnsitz ausserhalb der EU oder EFTA haben musst. Das bedeutet, dass du keine Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz beantragen kannst, wenn du derzeit in einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat wohnst.

Eine weitere Bedingung ist, dass du unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der obligatorischen AHV/IV mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen bei der obligatorischen AHV/IV versichert gewesen sein musst. Damit soll sichergestellt werden, dass du in das Schweizer Sozialversicherungssystem eingezahlt hast und dass du über die finanziellen Mittel verfügst, um in der Schweiz zu leben.

Spätestens 12 Monate nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen AHV/IV musst du deinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis einreichen. So stellst du sicher, dass dein Antrag gültig ist und du Anspruch auf die Vorteile des Lebens in der Schweiz hast.

Diese Bedingungen gelten nicht für alle Menschen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz hast, solltest du dich von einem Schweizer Anwalt oder Beamten für Einwanderungsfragen beraten lassen. Wenn du jedoch alle diese Bedingungen erfüllst, kannst du dich auf alle Vorteile des Lebens in der Schweiz freuen, darunter ein hoher Lebensstandard, eine atemberaubende natürliche Schönheit und eine einzigartige Kultur.

Vorteile der AHV/IV

Wenn es um die Altersvorsorge geht, ist eine ununterbrochene Versicherungszeit bei der AHV/IV ein grosser Vorteil. Damit hast du die Möglichkeit, höhere Leistungen aus der AHV/IV zu erhalten, als du ohne diese Versicherung bekommen würdest. Das liegt an der Übernahme der Eingliederungsmassnahmen der IV, mit denen die Schweizer Regierung allen Menschen einen sicheren Ruhestand ermöglichen will.

Die Leistungen der AHV/IV können eine breite Palette von Leistungen umfassen, wie z. B.:

  • Eine Pauschalzahlung im Rentenalter
  • Eine monatliche Rente
  • eine Witwen-/Witwerrente bei Tod des Ehepartners
  • Vorruhestandsleistungen
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Diese Leistungen richten sich nach der Anzahl der Beiträge, die du im Laufe deines Arbeitslebens eingezahlt hast, sowie nach der Dauer deiner Einzahlungen in das System. Mit einer ununterbrochenen Versicherungszeit bei der AHV/IV hast du die Gewissheit, dass du deine Leistungen erhältst, wenn du sie brauchst.

Ein wichtiger Teil der AHV/IV sind die Eingliederungsmassnahmen der IV, die dazu beitragen sollen, dass Personen, die aufgrund von Invalidität, Krankheit oder Alter arbeitsunfähig sind, trotzdem Unterstützung erhalten. Das bedeutet, dass du, wenn du arbeitsunfähig wirst, trotzdem einen Teil deiner Rente erhältst, was eine grosse Hilfe bei der Planung deiner Altersvorsorge sein kann.

Für alle, die mit der Planung ihres Ruhestands beginnen wollen, ist eine ununterbrochene Versicherungszeit bei der AHV/IV eine gute Option. Sie bietet dir nicht nur die Sicherheit höherer Leistungen bei der Pensionierung, sondern trägt auch dazu bei, dass diejenigen, die aufgrund von Invalidität, Krankheit oder Alter nicht mehr arbeiten können, trotzdem unterstützt werden. Mit den Eingliederungsmassnahmen der IV wird sichergestellt, dass alle sicher versorgt sind.

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Freiwilliger AHV beitreten: So gehts!

Du überlegst, der freiwilligen AHV/IV beizutreten, bist dir aber nicht sicher, wie du vorgehen sollst? Keine Sorge, im Folgenden wird alles Schritt für Schritt erklärt!

Um der freiwilligen AHV/IV beizutreten, musst du dich zunächst bei der Schweizer Vertretung in deiner Wohnregion melden. Danach füllst du das Formular aus, das du bei der Schweizer Vertretung erhältst, datierst und unterschreibst es. Jetzt schickst es per Post oder E-Mail. Nach der erfolgreichen Bearbeitung bist du Mitglied der freiwilligen AHV/IV-Versicherung.

Als Mitglied der freiwilligen AHV/IV kannst du nun Beiträge von Arbeitgebern und anderen Mitgliedern des Schweizer Sozialversicherungssystems erhalten. Mit diesen Beiträgen erhältst du ein zusätzliches Alterseinkommen, zusätzlich zu den Leistungen, die du aus dem staatlichen Schweizer Rentensystem erhältst.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV automatisch endet, wenn du eine AHV-Rente erhältst oder in einen Mitgliedstaat der EU/EFTA ziehst.

Wenn du dich entscheidest, deine freiwillige AHV/IV-Versicherung zu kündigen, kannst du dies zum Ende eines jeden Quartals tun. Du musst lediglich deinen Arbeitgeber oder die Schweizer Vertretung in deiner Wohnregion darüber informieren, dass du nicht mehr Mitglied der freiwilligen AHV/IV sein möchtest.

Die freiwillige AHV/IV ist eine gute Möglichkeit, dein Alterseinkommen aufzubessern und sicherzustellen, dass du im Ruhestand genug Geld hast, um dich selbst zu versorgen. 

Wenn du Fragen zum Beitritt zur freiwilligen AHV/IV hast, dann wende dich für weitere Informationen an die Schweizer Vertretung in deiner Wohnregion.

Im Folgenden findest du einen Auszug über den Antrag auf die freiwillige AHV/IT. 

Quelle: Zas 

Freiwillige AHV Beiträge berechnen

Wenn du Angestellter oder Selbständiger bist, gibt es ein paar Dinge, die du wissen solltest. 

Angestellte und Selbständig erwerbende:

Bei den freiwilligen AHV/IV-Beiträgen richtet sich der Betrag, den du zahlst, nach deinem Jahreseinkommen. Wenn du angestellt oder selbstständig bist, zahlst du 10,1 % deines Einkommens. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr von 5 % auf den fälligen Jahresbeitrag erhoben. 

Damit du verstehst, wie die freiwilligen AHV/IV-Beiträge berechnet werden, schauen wir uns ein Beispiel an. Nehmen wir an, du bist angestellt oder selbstständig und dein Einkommen oder Gewinn pro Jahr beträgt 100.000 CHF. In diesem Fall würde dein freiwilliger AHV/IV-Beitrag 10.100 CHF betragen. Auf den fälligen Beitrag in Höhe von 10.100 CHF kommen zusätzlich 5 % Verwaltungsgebühr in Hohe von 505 CHF. 

Wenn du eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bist, werden deine Beiträge zur freiwilligen AHV/IV auf der Grundlage deines Gehalts festgelegt. In diesem Fall wird der Betrag, den du zahlen musst, nach demselben Satz und derselben Verwaltungsgebühr berechnet.

Es ist wichtig zu wissen, dass deine freiwilligen AHV/IV-Beiträge steuerlich absetzbar sind. Das bedeutet, dass du die Beiträge von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen kannst und somit weniger Steuern zahlen musst.

Wenn du also Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist, ist es wichtig, dass du deine freiwilligen AHV/IV-Beiträge so genau wie möglich berechnest. So stellst du sicher, dass du den richtigen Betrag zahlst und deine Steuerlast verringern kannst.

Jährliche AHV/IV-Beiträge (10,1 % von CHF 100’000)CHF  10’100
Verwaltungskosten (5 % von CHF 10’100)CHF  505
Total geschuldeter BetragCHF10’605

Quelle: Zas 

Nichterwerbstätige Personen:

Bist du als Nichterwerbstätiger, alleinstehend oder verheiratet und möchtest die Höhe deiner Beiträge für die freiwillige AHV/IV wissen? 

Bei Alleinstehenden richtet sich die Höhe deiner Beiträge nach deinem Vermögen. Auf jeden Fall beträgt der jährliche Betrag mindestens 1.005,90 CHF (einschliesslich 5 % Verwaltungskosten).

Bei Verheirateten oder eingetragenen Partnerschaften richtet sich die Höhe deiner Beiträge nach der Hälfte deines gemeinsamen Vermögens. Jede Art von Einkommen, darunter zählen auch Renten, werden als Vermögen bewertet. Das ist auch der Fall, wenn der Ehepartner/eingetragene Partner nicht versichert ist. Deine jährlichen Beiträge betragen mindestens CHF 1’005.90 (inklusive 5 % Verwaltungskosten).

Um die Berechnung zu veranschaulichen, schauen wir uns das Beispiel einer nicht erwerbstätigen Person an, die verheiratet ist. Wenn das gemeinsame Vermögen 640.000 CHF beträgt und ihr Partner oder ihre Partnerin mit einem Jahreslohn von 61.400 CHF erwerbstätig ist, belaufen sich ihre Beiträge auf 1.005,90 CHF (einschliesslich 5 % Verwaltungskosten).

Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe deiner Beiträge je nach deinem persönlichen Vermögen auch höher sein kann als in diesem Berechnungsbeispiel angegeben. Deshalb ist es wichtig, deinen individuellen Fall zu prüfen und sicherzustellen, dass du die richtigen Beiträge zur freiwilligen AHV/IV leistest.

Wenn du Fragen oder Bedenken bezüglich deiner individuellen Beitragshöhe hast, solltest du dich an deine örtliche AHV/IV-Stelle wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Sie helfen dir gerne dabei, den Berechnungsprozess zu verstehen und sicherzustellen, dass du die richtigen Beiträge für die freiwillige AHV/IV leistest.

Beschreibung der BeträgeCHFBeträge
Vermögen (Konti, Immobilien)CHF 640’000 geteilt durch 2CHF320’000
Jährliches Renteneinkommen (Renten, Lohn Ihres Partners)CHF 61’400 geteilt durch 2 und multipliziert mit 20CHF614’000
TotalCHF934’000
 Abrundung des Vermögens auf die nächste Einheit CHF900’000
Beitrag an die freiwillige AHV/IV pro JahrCHF1’717
Verwaltungskosten (5 % von CHF 1’717)CHF  85.85
Total geschuldeter BetragCHF1’802.85

Rechenbeispiel der Beitragshöhe von der freiwilligen AHV/IV Quelle: Zas

AHV freiwillig einzahlen: So gehts!

Die freiwillige Einzahlung in die AHV/IV ist ein wichtiger Teil der Unterstützung des Schweizer Rentensystems und kann mit einigen hilfreichen Hinweisen erleichtert werden. 

In diesem Abschnitt erfährst du, wie du freiwillig in die AHV/IV einzahlen kannst, und welche Zahlungsmodalitäten, Fälligkeitstermine und Konsequenzen bei Nichtbezahlung existieren.

Die Beiträge zur AHV/IV müssen in Schweizer Franken gezahlt werden, obwohl die Zahlungen in jeder konvertierbaren Währung des internationalen Handels erfolgen können. 

Für einen reibungsloseren Ablauf wird die Zahlung auf Rechnung empfohlen. Die Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen anfallen.

Als Zahlungsmöglichkeiten für die freiwillige AHV/IV stehen das Lastschriftverfahren, die Banküberweisung, der Scheck und die Online-Zahlung zur Verfügung. 

Das Lastschriftverfahren ist die einfachste und effizienteste Option; damit können die Beiträge automatisch am Fälligkeitstag eingezogen werden. 

Bei Banküberweisungen sollten die Rechnungsnummer und die AHV/IV-Nummer als Zahlungsreferenz angegeben werden, um sicherzustellen, dass das Geld rechtzeitig ankommt. 

Schecks sollten auf „AHV/IV“ ausgestellt werden und müssen die Rechnungsnummer, die AHV/IV-Nummer und das Ausstellungsdatum enthalten. 

Online-Zahlungen müssen über die offizielle AHV/IV-Website erfolgen und können mit einer Kreditkarte, PayPal oder anderen Zahlungsmitteln vorgenommen werden.

Wenn du deine Beiträge nicht bezahlst, wirst du von der freiwilligen AHV/IV ausgeschlossen. Deshalb ist es wichtig, dass du die Zahlungen rechtzeitig vornimmst. Ausserdem ist es wichtig, dass die Beiträge korrekt und auf dem neuesten Stand sind, denn nur so kannst du sicherstellen, dass du im Ruhestand die entsprechenden Rentenleistungen erhältst.

Fazit: Freiwillige AHV: Was ist die freiwillige Versicherung AHV?

Die freiwillige Versicherung AHV ist eine Form der Versicherung, die es Einzelpersonen ermöglicht, freiwillig in das Schweizer Sozialversicherungssystem einzuzahlen. 

Wer in die AHV einzahlt, kann eine höhere Rente und andere Leistungen wie eine Krankenversicherung erhalten. Diese Form der Versicherung ist eine attraktive Option für viele Menschen, die sich eine sichere Altersvorsorge wünschen. 

Es ist wichtig, daran zu denken, dass die AHV freiwillig ist, d.h. man kann selbst entscheiden, ob man daran teilnehmen möchte oder nicht. Die Entscheidung, an der freiwilligen Versicherung AHV teilzunehmen, sollte sorgfältig überlegt und ggf. mit einem kompetenten und unabhängigen Finanzberater besprochen werden.

Die freiwillige Einzahlung in die AHV/IV ist ein wichtiger Bestandteil einer sicheren Altersvorsorge für dich und deine Familie. Mit der richtigen Beratung und den richtigen Einzahlungsmethoden kann dieser Prozess einfacher und effizienter gestaltet werden. Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag dir die nötigen Informationen für deine freiwilligen AHV/IV-Zahlungen gegeben hat.

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