AHV Nichterwerbstätige: AHV Beitragspflicht gilt auch für Nichterwerbstätige

AHV Nichterwerbstätige: AHV Beitragspflicht gilt auch für Nichterwerbstätige

AHV Nichterwerbstätige: AHV Beitragspflicht gilt auch für Nichterwerbstätige

Das Schweizer Sozialversicherungssystem bietet dir als Bürger oder Einwohner ein Sicherheitsnetz und wirtschaftliche Stabilität. Einer der wichtigsten Bestandteile dieses Systems ist der AHV-Beitrag, der für alle Erwerbstätigen obligatorisch ist. 

Aber wusstest du, dass die AHV-Beitragspflicht auch für dich als Nichterwerbstätige gilt? In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die AHV-Beitragspflicht für Nichterwerbstätige ein und erklären, was das für dich bedeutet.

In diesem Beitrag geht es um die folgenden Punkte: 

  1. Für die Beitragshöhe der AHV Beiträge für Nichterwerbstätige ist die finanzielle Situation vor dem Status des Nichterwerbstätigen entscheidend
  2. Für die AHV gilt ein Mindestbeitragssatz von 6,8 % des Bruttoeinkommens und ein Höchstbeitragssatz von 13,2 %.
  3. Es gibt 4 mögliche Szenarien, die zur Ausnahme von der AHV-Beitragspflicht führen können
  4. Jede Art von Einkommen (auch Mieteinnahmen) ist für die Beitragshöhe entscheidend. Bei Nichtzahlung werden Bussgelder und Strafen fällig

AHV Beitragspflicht gilt auch für Nichterwerbstätige

Wenn du in der Schweiz wohnst und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen hast, kannst du als Nichterwerbstätiger beitragspflichtig sein. Das gilt für eine Vielzahl von Personen, darunter Frührentner, Ehepartner oder eingetragene Partner von Rentnern, Arbeitslose, die keine Taggelder mehr erhalten, Bezieher von Krankentaggeldern, Bezieher von IV-Renten, Bezieher von Sozialhilfe, Geschiedene, Verwitwete, Studierende und Weltreisende.

Für Frührentner richten sich die Beiträge nach dem vor der Pensionierung erzielten Einkommen. Für Arbeitslose können die Beiträge auf der Grundlage des vor Beginn der Arbeitslosigkeit erzielten Einkommens oder auf der Grundlage des geschätzten Einkommens berechnet werden, das die Person hätte erzielen können, wenn sie weiter beschäftigt gewesen wäre. 

Bei Beziehern von Krankentagegeld werden die Beiträge nach der Höhe des erhaltenen Krankentagegeldes bemessen. Bei Beziehern von IV-Renten richten sich die Beiträge nach der Höhe des Einkommens, das sie aus der Rente beziehen.

Empfänger von Sozialhilfe müssen je nach Höhe ihrer Sozialhilfeleistungen ebenfalls AHV Beiträge zahlen. Bei geschiedenen Personen richten sich die Beiträge nach der Höhe des Einkommens, das die geschiedene Person vor der Scheidung erzielt hat. 

Bei verwitweten Personen richten sich die Beiträge nach dem Einkommen, das die verstorbene Person vor ihrem Tod erzielt hat. Für Studierende werden die Beiträge auf der Grundlage des Einkommens berechnet, das sie vor ihrer Zeit als Studierende erzielt haben. Bei Weltreisenden richtet sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens, das vor dem Beginn der Reise erzielt wurde.

Es ist wichtig, die Beitragsanforderungen für alle diese Situationen zu kennen, da die Nichtzahlung zu rechtlichen und finanziellen Strafen führen kann. Um die Höhe der zu zahlenden Beiträge zu ermitteln, wende dich am besten direkt an das örtliche Sozialversicherungsamt oder suche die Hilfe eines professionellen Steuerberaters.

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Nichterwerbstätige in der AHV sind genauso wie Erwerbstätige verpflichtet, Beiträge in das schweizerische staatliche Rentensystem einzuzahlen. Diese Pflicht gilt für Personen mit einem Bruttoeinkommen unter 4747,00 CHF im Kalenderjahr, für Personen, die weniger als 9 Monate im Kalenderjahr erwerbstätig sind, und für Personen mit einem Arbeitspensum von weniger als 50 Prozent.

Auch wenn diese Nichterwerbstätigen von bestimmten Aspekten der AHV befreit sind, müssen sie dennoch Beiträge zahlen, um den Anspruch auf Leistungen zu behalten. Für die AHV gilt ein Mindestbeitragssatz von 6,8 % des Bruttoeinkommens und ein Höchstbeitragssatz von 13,2 %.

Es gibt mehrere Ausnahmen von der AHV-Beitragspflicht. Folgende Personen sind von der Beitragspflicht befreit:

  1. Personen, die selbständig erwerbstätig sind und keinen Lohn oder eine andere Vergütung für ihre Arbeit erhalten.
  2. Personen, die Arbeitslosengeld beziehen.
  3. Personen, die im Ruhestand sind und eine Rente von der AHV beziehen.
  4. Personen, die teilzeitbeschäftigt sind und deren Einkommen unter der steuerlichen Mindestgrenze von 4747,00 CHF liegt.

Für Personen, die nicht von den Zahlungen befreit sind, ist es wichtig, daran zu denken, dass jedes erzielte Einkommen für die Berechnung der AHV-Beiträge angegeben werden muss. Dazu gehören Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, Mieteinnahmen und andere Quellen.

Wenn du AHV-pflichtig bist, musst du die Beiträge regelmässig zahlen, da du sonst mit Bussgeldern und Strafen rechnen musst. Die AHV erhebt ausserdem Verzugszinsen auf überfällige Beiträge.

Nicht erwerbstätige Personen sind also nicht von der Zahlung der AHV-Beiträge befreit und müssen ihr Einkommen bei der AHV angeben, um ihre Beiträge zu berechnen. 

AHV Nichterwerbstätige – Beginn und Ende der Beitrags­pflicht

Beginn und Ende der Beitragspflicht sind ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems. Personen, die nicht erwerbstätig sind, sind ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in dem Frauen 64 Jahre alt werden, und am Ende des Monats, in dem Männer 65 Jahre alt werden.

Wenn der erwerbstätige Ehegatte oder der eingetragene Partner jedoch ein beitragspflichtiges Jahresbruttogehalt von mindestens 9494,00 CHF erhält oder ein selbständiges Jahreseinkommen von mindestens 18.400,00 CHF hat, können die eigenen Beiträge entfallen.

Für nicht erwerbstätige, beitragspflichtige Personen ist es wichtig, sich bei der Ausgleichskasse des Kantons, in dem sie wohnen, anzumelden. Eine Nichtanmeldung kann zu Beitragslücken führen, die eine Rentenkürzung zur Folge haben können. Wenn du dich zu spät anmeldest, riskierst du zudem unnötige Verzugszinsen.

Auch wenn du Anspruch auf Bildungs- und Betreuungsgutschriften hast, bist du verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Das ist wichtig, damit das Schweizer Sozialversicherungssystem eine zuverlässige Einkommensquelle für alle bleibt.

Deshalb ist es wichtig, dass du dich über die Regeln und Vorschriften zu den Beiträgen informierst und dich rechtzeitig bei der zuständigen Ausgleichskasse anmeldest. So stellst du sicher, dass du die dir zustehenden Leistungen erhältst und keine Strafen oder finanziellen Einbussen aufgrund von Versäumnissen oder Verzögerungen hinnehmen musst.

Wie hoch sind die AHV Beiträge für Nichterwerbstätige?

Die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige werden auf der Grundlage des Einkommens der Person berechnet. Diese Beiträge werden dann auf das AHV-Konto eingezahlt, um eine Pensionskasse für den Ruhestand aufzubauen.

Wenn es um die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige geht, kann die Höhe der Beiträge ziemlich verwirrend sein, da es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen gibt. Zum Glück erleichtert die Schweizerische Ausgleichskasse den Prozess, indem sie die Höhe der Beiträge auf der Grundlage der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Personen festlegt.

Für Studierende bis zum Alter von 25 Jahren und Sozialhilfeempfänger beträgt der pauschale Mindestbeitrag 503,00 CHF pro Jahr, zuzüglich 25,15 CHF für die anfallenden Verwaltungskosten. Dies ist der Betrag, der unabhängig von anderen persönlichen oder wirtschaftlichen Umständen gezahlt werden muss.

Für andere Nichterwerbstätige hängt die Höhe der Beiträge von ihrer finanziellen Situation ab. Dazu gehören Vermögen und Renteneinkommen (oder Ersatzeinkommen). Wenn eine Person zum Beispiel über ein grosses Vermögen oder eine hohe Rente verfügt, können ihre Beiträge höher sein als bei einer Person, die kein Vermögen hat.

Bei den AHV-Beiträgen ist es wichtig zu bedenken, dass die Höhe der Beiträge von den individuellen Umständen abhängt. Deshalb ist es immer am besten, mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der Ausgleichskasse zu sprechen, um die genaue Höhe der zu zahlenden Beiträge zu ermitteln. Sie können dich beraten und dir dabei helfen, den richtigen Betrag zu zahlen.

Letztlich kann die Berechnung der Höhe der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige auf den ersten Blick überfordernd sein. Wenn du dir jedoch die Zeit nimmst, mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der Ausgleichskasse zu sprechen und dich über die individuellen Umstände informiert, kannst du sicherstellen, dass du jedes Jahr den richtigen Betrag zahlst. Dadurch vermeidest du auch in Zukunft finanzielle Nachteile. 

Was das Vermögen angeht, so werden Sparkonten, Wertpapiere und Immobilien als Renteneinkommen angerechnet. Andere Renten und Pensionen, auch ausländische, werden ebenfalls angerechnet, mit Ausnahme der Renten und Leistungen der IV (Invalidenversicherung) und der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. 

Überbrückungsrenten der beruflichen Vorsorge, Alimente (mit Ausnahme von Alimenten für Kinder), Taggelder aus Kranken- und Unfallversicherungen und Stipendien werden als Renteneinkommen angerechnet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der erforderlichen AHV-Beiträge je nach Einkommen und Vermögen der Person variiert. Deshalb ist es wichtig, dass du dir genau über deine eigene finanzielle Situation im Klaren bist, um herauszufinden, wie viel AHV-Beiträge du zahlen musst. Am besten fertigst du eine Art Vermögens- und Einnahmeübersicht in Form einer Liste bzw. Tabelle an. So kannst du auf einem Blick alle wesentlichen finanziellen Aspekte nachvollziehen.

Insgesamt ist es wichtig zu wissen, wie hoch die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige sind, um einen sicheren Ruhestand zu gewährleisten. Zu wissen, welche Vermögenswerte als Renteneinkommen angerechnet werden, ist ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass man das Beste aus seinen Ersparnissen und Investitionen macht.

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Die Berechnung AHV Beiträge Nichterwerbstätige: Der AHV Nichterwerbstätige Rechner 

Die Berechnung der AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige basiert auf dem Vermögen und dem 20-fachen des jährlichen Renteneinkommens. Der Mindestbeitrag ist der Mindestbeitrag, während der Höchstbeitrag das 50-fache des Mindestbeitrags beträgt.

Wenn das Vermögen und das Renteneinkommen eines Ehepaars zusammengelegt werden, basieren die Beiträge für jeden Ehepartner auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens, unabhängig vom Güterstand. Die Ausgleichskasse erhebt ausserdem Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von maximal 5 Prozent der AHV/IV/EO-Beiträge.

Wenn Nichterwerbstätige gleichzeitig AHV/IV/EO-Beiträge aus einer Erwerbstätigkeit bezahlt haben, können diese Beiträge mit denen verrechnet werden, die sie als Nichterwerbstätige schulden. Das heisst, wenn du vorher AHV/IV/EO-Beiträge aus Erwerbstätigkeit gezahlt hast, wird der Betrag von deinen Beiträgen als Nichterwerbstätiger abgezogen.

Wenn du nicht erwerbstätig bist und nicht genau weisst, wie viele AHV-Beiträge du zahlen musst, kann dir der AHV-Rechner helfen, den Betrag zu schätzen. Dieser Rechner berücksichtigt das Vermögen und das jährliche Renteneinkommen, das du hast, sowie die Mindest- und Höchstbeiträge. Er berücksichtigt auch den Güterstand und gibt dir eine Schätzung des Betrags, den du zahlen musst.

Wenn du die Berechnung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige verstehst und den AHV-Rechner verwendest, kannst du sicherstellen, dass du die richtige Beitragshöhe zahlst. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass du deine finanzielle Zukunft absicherst.

Berechnung der AHV-Beiträge – ein Rechenbeispiel

Bist du als Nichterwerbstätiger auf der Suche nach Informationen, wie du deine AHV-Beiträge berechnen kannst? Die AHV/IV-Auskunftsstelle bietet einen Online-Rechner an, mit dem du schnell und einfach deine AHV-Beiträge berechnen kannst.

Zunächst brauchst du eine Schätzung deines Vermögens und deines Renteneinkommens für das Jahr. Dann kannst du den AHV/IV-Rechner der Auskunftsstelle benutzen, um deine AHV-Beiträge zu berechnen. Die Berechnung erfolgt, indem du dein Vermögen und dein Renteneinkommen mit dem Faktor 20 multiplizierst. Das bedeutet, dass die Formel zur Berechnung deiner AHV-Beiträge lautet:

= Vermögen + (20 × Renteneinkommen)

Es ist wichtig zu wissen, dass der Beitrag auf der Grundlage deines Vermögens und deines Renteneinkommens für das ganze Jahr berechnet wird und nicht nur für einen einzelnen Monat. 

Das heisst, wenn du ein Renteneinkommen von 10.000 CHF und ein Vermögen von 50.000 CHF hast, werden deine AHV-Beiträge wie folgt berechnet:

= (50.000 CHF + (20 × 10.000 CHF)) = 150.000 CHF

Sobald du deine AHV-Beiträge berechnet hast, musst du sie an das Sozialversicherungsamt zahlen. Die Höhe deiner Beiträge hängt von deinem Alter und der Höhe deines Renteneinkommens und Vermögens ab.

AHV Rente: Wie hoch ist die AHV Rente 2023 in der Schweiz?

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist ein wesentlicher Bestandteil der Schweizer Sozialversicherung. Sie ist dafür zuständig, den Schweizern eine sichere Rente im Alter zu gewährleisten. Die AHV-Rente ist eine wichtige Grundlage für ein sicheres Leben im Alter und ein zentraler Faktor, um finanzielle Unsicherheit im Alter zu vermeiden.

In den folgenden Abschnitten wird auf die maximale und minimale AHV Rente eingegangen. 

AHV Maximalrente

Die Höhe der AHV-Rente hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa dem Durchschnittseinkommen, der Anzahl der Beitragsjahre und der Anzahl der Anspruchsberechtigten. 

Aktuell beträgt die maximale individuelle Rente 2390 Franken pro Monat, das sind 28.680 CHF pro Jahr. Diese maximale Rente wird jedem gezahlt, der ab dem 21. Lebensjahr ohne Unterbrechung AHV-Beiträge gezahlt hat und ein durchschnittliches Einkommen von mindestens 86.040 Franken hat bzw. hatte.

Die AHV-Rente ist ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Sozialversicherung, da sie es den Schweizern ermöglicht, im Alter finanziell abgesichert und sicher zu leben. Es ist daher wichtig, dass man sich über die bestehenden Leistungen und die aktuellen Rahmenbedingungen der AHV-Rente informiert, um zu wissen, was man im Alter erwarten kann. 

Es empfiehlt sich daher, die aktuellen Regelungen und Bedingungen zu kennen, um im Alter nicht auf einmal vor unerwarteten Herausforderungen oder finanziellen Engpässen zu stehen.

AHV Minimalrente

Die AHV-Rente wird aufgrund des Einkommens und des Beitragsausmasses berechnet. Es gibt ein Mindesteinkommen, das man haben muss, um die AHV-Rente zu erhalten. 

Wenn du ein durchschnittliches Einkommen von 14.340 CHF oder weniger hast bzw. hattest und über keine Beitragslücken in der Sozialversicherung verfügst, erhält du eine Mindestrente von 1.195 CHF pro Monat.

Du kannst deine monatliche AHV-Rente auch erhöhen, indem du zusätzliche Beiträge zahlt. Alternativ kannst du auch nach Möglichkeiten suchen, um ein höheres Einkommen zu erzielen. 

Allerdings ist die AHV-Rente eine der niedrigsten Rentenarten in der Schweiz und wird alleine nicht ausreichend sein, um das Leben im Alter zu finanzieren. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen und eine gute private Altersvorsorge aufzubauen. Um bestmöglich vom Zinseszinseffekt zu profitieren, solltest du so früh wie möglich starten. Auch dann, wenn es erstmal nur kleine Summen sind. 

Wenn du mehr über die AHV-Rente in der Schweiz wissen möchtest, wende dich am besten an deinen persönlichen Ansprechpartner bei der AHV. Die Mitarbeiter im Servicecenter können dir bei der Berechnung deines Anspruchs auf die AHV-Rente behilflich sein. 

Wenn du mehr über die Auswahl der besten privaten Vorsorgeprodukte erfahren möchtest, findest du auf meinem Blog viele weitere Beiträge. 

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AHV Witwenrente, Altersrente für Alleinstehende & Witwen bzw. Witwer und Zusatzrente für Kinder

Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die verschiedenen monatlichen Renten, die den Anspruchsberechtigten der AHV zur Verfügung stehen.

Für Alleinstehende bietet die AHV-Rentenversicherung einen monatlichen Betrag zwischen 1.195 und 2.390 CHF, je nach Höhe des Einkommens. Für Witwen oder Witwer gibt es eine AHV-Witwen- oder Witwerrente von CHF 1.434 bis CHF 2.390, je nach Höhe des Einkommens des verstorbenen Ehepartners.

Zusätzlich zu diesen Renten können die Kinder des Verstorbenen eine AHV-Ergänzungsleistung erhalten, die je nach Anzahl der hinterbliebenen Kinder zwischen 478 und 956 CHF monatlich beträgt. Diese monatliche Zahlung soll das Einkommen des überlebenden Elternteils ergänzen, damit die Kinder mit dem Nötigsten versorgt werden können.

Die AHV ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Rentensystems und trägt dazu bei, dass Alleinstehende, Verwitwete und Menschen mit Kindern einen sicheren Ruhestand genießen können. Um herauszufinden, ob du einen Anspruch auf eine dieser Renten hast, wende dich am besten an deine AHV-Zweigstelle.

Altersrente für Alleinstehende, Witwen und Witwer je nach Jahreseinkommen. Quelle: Vermoegenszentrum

Ehepaarrente AHV

Paare, die in einer Lebensgemeinschaft leben, können insgesamt bis zu 4780 Franken AHV-Rente pro Monat erhalten, wenn beide Partner Anspruch auf die maximale Rente haben. Verheiratete Rentner erhalten jedoch nur maximal 3585 Franken pro Monat. Das liegt daran, dass die beiden Einzelrenten 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende nicht übersteigen dürfen. Wenn die Summe der beiden Einzelrenten den Höchstbetrag übersteigt, werden die Renten anteilig gekürzt.

Wie wird nun die AHV-Rente für jeden Partner berechnet? Die Rente des Ehepartners, der zuerst in Rente geht, wird auf der Grundlage seines eigenen durchschnittlichen Jahreseinkommens und seiner Gutschriften berechnet. Wenn der zweite Ehepartner in Rente geht, wird das Einkommen während der Ehejahre aufgeteilt, d.h. jedem Ehepartner zu gleichen Teilen gutgeschrieben.

Zu wissen, wie viel AHV-Rente einem zusammenlebenden oder einem verheirateten Paar zusteht, hilft bei der Planung des zukünftigen monatlichen Einkommens nach dem Eintritt ins Rentenalter. Es ist wichtig zu wissen, dass der Höchstbetrag, den sie gemeinsam erhalten können, gekürzt werden kann, wenn die Summe der beiden Einzelrenten den Höchstbetrag übersteigt. Ist das der Fall, werden die Renten anteilig gekürzt.

Letztendlich ist es für Paare von Vorteil, so früh wie möglich für den Ruhestand zu planen. So können sie sicherstellen, dass sie den richtigen und maximalen Betrag der AHV Rente erhalten und einen sicheren und komfortablen Ruhestand haben.

Fazit: AHV Nichterwerbstätige: AHV Beitragspflicht gilt auch für Nichterwerbstätige

Abschliessend lässt sich klar sagen, dass die Nichterwerbstätigen in der AHV genauso wie die Erwerbstätigen AHV-Beiträge leisten müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass das AHV-System finanziell stabil und nachhaltig bleibt und dass diejenigen, die auf AHV-Leistungen angewiesen sind, weiterhin die notwendige Unterstützung erhalten. 

Auch wenn die Höhe der Beiträge für Nichterwerbstätige geringer ist, ist es dennoch wichtig, dass diese Beiträge geleistet werden, um die Integrität des Schweizer Sozialversicherungssystems zu erhalten. Der vorgestellte AHV Nichterwerbstätige Rechner ist ein sehr hilfreiches Werkzeug und kann dir viel Zeit und Ärger ersparen. Wenn du noch weitere Fragen haben solltest, kannst du dich gerne an die AHV/IV-Auskunftsstelle wenden.

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Finanzrudel

 

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