Ausschüttend vs. Thesaurierend: So optimierst du deine Rendite mit ETFs!

Ausschüttend vs. Thesaurierend: So optimierst du deine Rendite mit ETFs!

Ausschüttend vs. Thesaurierend So optimierst du deine Rendite mit ETFs!

In diesem Artikel tauchen wir in die Welt der ausschüttenden und thesaurierenden ETFs ein.

Diese Entscheidung ist entscheidend für deine langfristige Anlagestrategie. Falsche Entscheidungen können dich langfristig Tausende, wenn nicht sogar Hunderttausende kosten. Daher ist es wichtig, das Optimum aus jeder Entscheidung herauszuholen.

Was sind ausschüttende und thesaurierende ETFs?

Bevor wir uns in die Details stürzen, lass uns klären, was diese beiden Begriffe bedeuten. Bei einem ausschüttenden ETF werden die Erträge, wie Dividenden, an die Anleger ausgezahlt. Bei einem thesaurierenden ETF werden diese Erträge direkt reinvestiert.

Beispiel zur Veranschaulichung

Stell dir vor, der ETF-Kurs liegt bei 100 Franken. Bei einem ausschüttenden ETF würdest du eine Dividende erhalten, und der Kurs bleibt bei 100 Franken. Bei einem thesaurierenden ETF würde der Kurs auf 105 Franken steigen, da die Dividende reinvestiert wird.

Steuerliche Aspekte in der Schweiz und in Deutschland

In der Schweiz gibt es keinen steuerlichen Unterschied zwischen diesen beiden ETF-Typen. Beide werden gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie ausschütten oder thesaurieren. In Deutschland hingegen gibt es die Vorabpauschale, die sich auf thesaurierende ETFs auswirkt.

Der Fall in der Schweiz

In der Schweiz musst du dir keine Sorgen um steuerliche Unterschiede machen. Die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs sollte sich also nicht auf steuerliche Überlegungen stützen.

Die Situation in Deutschland

In Deutschland wird eine Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs erhoben. Dies kann bedeuten, dass du auf thesaurierende ETFs höhere Steuern zahlen musst als auf ausschüttende.

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Vorteile des ausschüttenden ETFs

Einer der großen Vorteile des ausschüttenden ETFs ist die Flexibilität. Du kannst selbst entscheiden, wie du die Ausschüttungen reinvestierst, sei es in denselben ETF, in andere Aktien oder sogar in andere Anlageklassen. Diese Flexibilität ist besonders nützlich beim Rebalancing deines Portfolios.

Der Rebalancing-Vorteil

Durch die regelmäßigen Ausschüttungen kannst du einfacher dein Portfolio rebalancen, ohne zusätzliche Transaktionen durchführen zu müssen.

Warum der thesaurierende ETF auch eine gute Wahl sein kann

Der thesaurierende ETF bietet den Vorteil der Einfachheit. Die automatische Reinvestition der Erträge kann besonders nützlich sein, wenn du eine passive Anlagestrategie verfolgst oder wenn du dich nicht aktiv um das Rebalancing kümmern möchtest.

Weniger Aufwand und Transaktionen

Da bei einem thesaurierenden ETF alles automatisch abläuft, hast du weniger Aufwand und weniger Transaktionen in deinem Depot.

Persönliche Strategie und individuelle Entscheidungen

Die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs hängt stark von deiner individuellen Anlagestrategie ab. Wenn du eine aktive Anlagestrategie verfolgst und häufig rebalancen musst, könnte der ausschüttende ETF besser für dich sein.

Die Bedeutung des Vermögens

Bei einem größeren Vermögen könnte die Flexibilität des ausschüttenden ETFs von größerer Bedeutung sein, um gezielter reinvestieren zu können.

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Motivationsfaktor und Feedback Loop

Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist der psychologische Effekt der regelmäßigen Dividendenausschüttungen. Diese können eine enorme Motivation sein und dir helfen, dranzubleiben und deine Anlagestrategie weiterzuverfolgen.

Der emotionale Aspekt des Investierens

Das Erleben von Dividendenausschüttungen kann besonders für Anfänger ein wichtiger motivationaler Faktor sein, um langfristig am Ball zu bleiben.

Fazit: Eine Frage der persönlichen Präferenz

Letztendlich ist die Entscheidung, ob du in ausschüttende oder thesaurierende ETFs investierst, eine sehr persönliche. Es hängt von deiner individuellen Situation, deinem Anlagestil und deinen finanziellen Zielen ab.

Keine pauschale Empfehlung

Es gibt keine pauschale Antwort, welche Art von ETF besser ist. Beide haben ihre Vor- und Nachteile, und die beste Wahl hängt von deinen persönlichen Umständen ab.

Mein persönlicher Ansatz

Ich selbst bevorzuge ausschüttende ETFs, da sie mir mehr Flexibilität beim Rebalancing bieten und ich die Ausschüttungen nach meinen Wünschen reinvestieren kann.

Der Mehrwert aktiver Finanzentscheidungen

Indem ich aktiv entscheide, wo ich meine Ausschüttungen reinvestiere, bleibe ich stets involviert und motiviert in meinem Investmentprozess.

Abschlussgedanken und weitere Ressourcen

Ich hoffe, dieser Artikel hat dir geholfen, einen tieferen Einblick in die Welt der ETFs zu bekommen. Wenn du mehr erfahren möchtest, empfehle ich dir, dich weiter zu informieren und vielleicht auch einen Blick auf spezifische ETFs wie den Vanguard FTSE All World zu werfen.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachte, dass ich kein Steuerberater bin. Diese Informationen basieren auf meiner persönlichen Erfahrung und Recherche. Es ist immer ratsam, deine individuelle Situation mit einem Fachmann zu besprechen.

Damit verabschiede ich mich und wünsche dir viel Erfolg bei deinen Anlageentscheidungen!

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Swissquote Trading Day 2024

Beim kommenden Swissquote Trading Day wird auch das Finanzrudel vertreten sein. Wir treffen uns dort, um uns intensiv über Themen wie Aktien, Finanzen und den Aufbau von Vermögen auszutauschen.

Die Veranstaltung findet am 25. Januar 2024 von 08:30 bis 18:20 Uhr im Kongresshaus in Zürich statt. Ich empfehle allen, persönlich teilzunehmen.

Neben mir werden weitere herausragende Gäste wie Markus Koch anwesend sein. Mit einer Vielzahl von Vorträgen und der Möglichkeit, sich mit anderen Privatinvestoren auszutauschen, verspricht der Tag sehr wertvoll zu werden.

Tickets könnt ihr euch hier sichern.

Thomas der Sparkojote

 

15 Responses

  1. C
    Claudio sagt:

    Bei Yuh Investitionen in Aktien muss man ja die volle Dividende als Einkommen versteuern, bekommt aber nur 70% davon gutgeschrieben, d.h. 30% gehen an den US Staat ohne Möglichkeit einer Rückforderung des Quellensteuerrückbehalts, stimmt das wirklich so sind Investitionen in US Aktien definitiv keine gute Lösung, ausser man spekuliert auf steigende Preise und Dividenden Gewinne sind egal.

    Gilt ähnliches auch für ETFs, die man über Yuh hält? Wie ich sehe, gibt es bei ETF Ausschüttungen keinen Hinweis auf Rückbehalt aus anderen Ländern, z.B. bei Europa oder US ETFs, da steht nur der ausgeschüttete Betrag drin. Dann gibt es da auch nichts zurückzufordern und mit einem ausschüttendenden ETF fährt man dann wesentlich besser als mit Aktien mit Steuerrückbehalt im Ausland?

    Danke für die Klarstellung, falls da an meiner Feststellung was nicht stimmen sollte.

    Ich persönlich werde mir also keine US Aktien oder andere Aktien mit Steuerrückbezahlt 30% USA mehr über Yuh beschaffen und wenn das tatsächlich so ist, wie ich beschrieben habe, dann würde ich allen Yuh Usern definitiv auch empfehlen, von Anlagen im US Markt oder sonst wo wo man die Dividende des Steuerrückbehalts nicht mehr zurückforden kann ganz zu verzichten.

    Mein persönliches Fazit aus dem Yuh Aktienhandel bezüglich Dividenden Rendite: Vermögensaufbau mit Ausschüttungen mit ausländischen Aktien mit Steuerrückbehalt tätigt man besser anderswo und nicht über Yuh.

    • T
      THEODOR EISENRING sagt:

      Meines Wissens hat man im (elektronischen) Wertschriftenverzeichnis die Wahl, ob man das DA-1 Formular ausfüllen will oder nicht. Wenn man es nicht ausfüllen will, wird nur die Nettodividende versteuert. Wenn man es ausfüllt, führt man jede Position im DA-1 Formular auf mit der beantragten Anrechnung der Quellensteuer. Jede Forderung ist zu belegen. Dazu dient der Dividenden-/Couponabrechnungsbeleg, der den YUH Kunden am 05. Januar 2024 zugestellt worden ist.
      Ist das Depot bei einer ausländischen Bank ist für die Rückvergütung das Land zuständig, wo die Bank ihren Sitz hat. Bei EU Banken ist es so, dass sie die Rückvergütung selber zurückverlangen und dem Kunden z.B bei der USA nur 15% von der Dividende abziehen.

    • d
      didi sagt:

      Sali,

      die Quellensteuer von 25% bis 35% ist Land abhängig und hat überhaupt nichts mit dem Broker (Yuh, Swissquote, cash.ch, Flowbank, usw.) zu tun. bei JEDER Ausländischen Aktie musst du Quellensteuer zahlen. Dies machen die Broker automatisch und dies ist auch Pflicht. Falls die Schweiz mit dem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, kannst du die Quellensteuer zurückfordern. die Schweiz hat mit allen wichtigen Ländern solch ein Abkommen. Die Rückforderung funktioniert mit den Steuern und dem Formular DA1.

      Wie es bei einem ETF funktioniert, kann ich dir nicht sagen.
      Sie bezahlen bestimmt auch Quellensteuer und die Rückforderung geht sicher an den Inhaber/Ersteller (UBS, Vanquard, iShares by BlackRock, usw.) vom ETF.
      Somit verlierst du eigentlich beim ETF 25-35% an Dividende!
      kann dies jemand bestätigen?

      mfg didi

      • R
        Roli sagt:

        Rückforderung der Quellensteuer und Anrechnung derselben ist leider nicht dasselbe. Die Rückforderung ist sehr aufwändig/teuer und werden wohl die wenigsten machen bei geringen Investitionsbeträgen. Bei der Anrechnung, die mit dem besagten Formular DA-1 beantragt werden kann, wird bspw. für die USA die Hälfte der erhobenen Quellensteuer auf Aktien an die von der Schweiz erhobene Einkommensteuer angerechnet. So wie ich das verstehe, zahlt man dann den Einkommenssteuersatz CH plus die Hälfte der Quellensteuer in den USA. Das schenkt dann ganz schön ein. Die Doppelbesteuerung wird so nur nur teiweise augehoben.

      • A
        Andreas sagt:

        Bei ETF ist die Besteuerung auf die Fondsebene verlagert. Die Fondsgesellschaft kümmert sich um alles. Quasi Rückforderung etc. Bei Milliarden von Fondsvermögen haben die genügend Know-How und Mitarbeiter und es lohnt sich wenigtens. Dann wird das zurückgeforderte Steuergeld wider in das ETF / Fonds Vermögen eingegliedert. Also sind ETF / Fonds in dieser hinsicht einfacher zu handhaben.

        Aber Vorsicht: Als Deutscher würde ich nur ungern einen ETF / Fonds in der Schweiz haben wollen. Die Schweizer Depotbanken werden bestimmt nicht für mich die Vorabpauschale für das deutsche Finanzamt ausrechnen. Somit müsste der Anleger die Vorabpauschale selber ausrechnen. Viel Spass dabei. 🙂

        Merke: Wenn ich mit meinem Welteinkommen in Deutschland Einkommensteuerpflichtig bin, dann sollte ich meine ETF/ Fonds in DE haben. Wer in der Schweiz steuerpflichtig ist, hat seine Fonds dann besser in der Schweiz.

        Bei Aktien ist das einfacher: Hier kann ich einfach die Dividenden und bei Verkauf die Kursgewinne für mein Wohnsitzfinanzamt ermitteln. Gleiches gilt bei Zinsen für Sichteinlagen.

        Fun Fact: Jedoch sind die Schweizer Banken unverschämt bezüglich der Gebühren. Interactive Broker stellt vielleicht für den Aktienhandel eine alternative dar, wenn es unbedingt ein Auslandskonto sein muss. Kann ja aus diversifikationsgründen auch interessant sein, nicht alles Geld in einem Land zu haben. Macht aber erst ab größeren Beträgen wirklich sinn. Dann könnten die Ami Aktien auch in den USA gehandelt werden.

        VG Andreas

        p.s. von Beruf Banker. 🙂

  2. E
    Erich sagt:

    @Claudio
    Inwiefern unterscheidet sich Yuh diesbezüglich von z.B. Swissquote oder Neon? Alle behalten die 30% ein, bzw. müssen das so handhaben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Broker findet, bei dem man die Steuer auf US Aktien umgehen kann.

    • T
      THEODOR EISENRING sagt:

      Doch wenn die Bank im Auftrag der einheimischen Steuerverwaltung den rückforderbaren Teil selber zurückverlangen kann. Das ist in den meisten EU-Ländern der Fall. Für Anlagen in US Aktien ist meines Erachtens De Giro in dieser Beziehung nicht schlecht. Der Abzug beträgt hier nur 15 Prozent und man muss auch keine Stempelsteuer bezahlen wie bei Schweizer Banken, wo für ausländische Aktien ein erhöhter Ansatz bezahlt werden muss.

  3. C
    Chris sagt:

    fuer einen 50-jaehrigen ist
    dieser Artikel
    in der blauen
    Schrift ohne fette Bichstaben kaum lesbar. Die
    Titel ind Untertitel habe ich
    aber verstanden….

  4. Andreas sagt:

    Zitat aus deinem Artikel:
    „in Deutschland wird eine Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs erhoben. Dies kann bedeuten, dass du auf thesaurierende ETFs höhere Steuern zahlen musst als auf ausschüttende.“

    Das ist steuerlich aus deutscher Sicht falsch dargestellt. Die Vorabpauschale auf thesaurierende ETF wird bei der depotführenden Bank gespeichert. Die Bank „merkt“ sich quasi den steuerlichen Abzug und wird bei einem Verkauf in der Zukunft diese Vorabpauschale berücksichtigen. Heißt du zahlst im Verkaufsfall dann weniger steuern. Wobei die Vorabpauschale grundsätzlich immer abhängig vom Basiszinssatz ist. In den Jahren wo es keine Zinsen gab, ist generell keine Vorabpauschale angefallen. Ziel ist in Deutschland die steuerliche gleichstellung von Ausschüttern und Thesaurierern.

    Somit sind auch in Deutschland genau wie in der Schweiz aus steuerlicher Sicht die thesaurierenden ETF und ausschüttenden ETF gleich.

    Anzumerken ist, dass ein Ausschütter für den persönlichen Steuerfreibetrag von derzeit 1.000 EUR zu bevorzugen ist. Danach würde ein Thesaurierer mehr Sinn ergeben, da dann die Ausschüttungen nicht mehr stattfinden, welche ich umständlich von Hand wider anlegen muss inklusive neuer Transaktionskosten.

    VG Andreas

  5. M
    MIA sagt:

    Fondsdomizil ist massgebend für us etf, d.h. das beste doppelsteuerabkommen mit usa hat irland und besteuert wird der etf nicht die yuh bank. Zudem kann man auch an der six (schweiz) etf Domizil irland kaufen, factsheet lesen, muss drauf stehen. Daher:
    ETFs aus Irland bekommen weiterhin Quellensteuern zurück Wenn physische ETFs in Irland aufgelegt wurden, kann die Fondsgesellschaft die Hälfte der in den USA abgezogenen Quellensteuern auf Dividenden für sich reklamieren und zurückbekommen. Diese Gutschrift kommt dir zugute und drückt sich automatisch in einer besseren Wertentwicklung des ETF aus. Also günstigste etf besteuerung.

    Aktie usa für Schweizer, Achtung ab einer gewissen Höhe! Ab 60000.00 greift us erbrecht, steuern 40%, z.t nur bedingt, kann aber sein dass papierlawine kommt und es schleppend und formell korrekt (kaum ohne Anwalt machbar) laaange geht bis geklärt, könnt es googeln, war übrigens einer der höchsten 7 von bern der das kippte… wir glauben denen ja eh alles…

    Hoffe konnte etwas usa massig helfen.

  6. U
    Ufuk Cosut sagt:

    Macht es wirklich keinen Unterschied ob ich thesaurierende oder ausschüttende ETFs wähle, wenn ich in Schweiz ansässig bin?
    Ich habe gelesen das in Schweiz Kursgewinne für Privatanleger steuerfrei sind, also würde ich denken das bei thesaurierenden ETFs keine Steuer anfällt und Ausschüttungen mit 35% besteuert werden also Ausschüttende ETFs einen klaren Nachteil haben?

    • T
      THEODOR EISENRING sagt:

      Nein, am sogenannten Ex-Tag gibt es Ausschüttung, die bei thesaurierenden ETF gleich wieder investiert werden. Diesen Betrag musst du als Einkommen versteuern, obschon du keine Ausschüttung bekommen hast. Bei Aktien ist das nicht so. Auch wenn Warren Buffets Unternehmen seine jährlichen $768 Millionen Dividenden von Coca Cola und alle andere Dividenden reinvestiert, kann man sich als Berkshire-Hathaway Aktionär am steuerfreien Kursgewinn erfreuen.

    • @Ufuk

      Ein Thesaurieret hat auch Ausschüttung nur das du diese nicht direkt siehst, sondern im Fonds direkt reinvestiert wird. Wird also genau gleich besteuert.

      LG
      Thomas

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